FAQ Kommunale Wärmeplanung
Häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung und Wärmenetzen
Da wir sehr viele Anfragen zum Thema „Kommunale Wärmeplanung“ und „Wärmenetze“ erhalten, stellen wir im Folgenden grundlegende Informationen dazu bereit. Wenn Ihre Fragen dadurch nicht beantwortet werden, können Sie sich gerne per E-Mail an waermewende[at]stadt-oldenburg.de wenden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir tagesaktuelle Anpassungen nicht immer gewährleisten können.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Wärmewende!
Zuletzt aktualisiert: 14. März 2024
Wie hängen das Gebäudeenergiegesetz und die Wärmeplanung zusammen?
Die kommunale Wärmeplanung steht in Verbindung mit dem überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz (GEG), indem sie planerisch Anknüpfungspunkte zur Erfüllung der so genannten 65-Prozent-Regelung des GEG schafft (mehr Informationen rund um das GEG finden Sie im FAQ der Stadt Oldenburg zum GEG »). Auf Basis der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung können etwa Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebiete per Ratsbeschluss ausgewiesen werden. Für diese ausgewiesenen Gebiete können dann unter gewissen Bedingungen andere Übergangszeiten/-fristen gelten, bis die 65-Prozent Regelung greift.
Auf Bundesebene wurde im Dezember 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) beschlossen. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Anschließend muss das Bundesgesetz erst in die Landesgesetze der Bundesländer übernommen werden, bevor es für die Kommunen gilt. In Niedersachsen ist die Pflicht für eine kommunale Wärmeplanung mit entsprechenden Vorgaben bereits im niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NklimaG) verankert. Das NklimaG wird in naher Zukunft entsprechend der Bundesvorgaben aus dem WPG geändert. Die Stadt Oldenburg berücksichtigt in der Erstellung des kommunalen Wärmeplans bereits jetzt die zukünftigen geltenden Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz.
Auf den folgenden Seiten finden Sie das beschlossene Bundesgesetz zur Wärmeplanung, die beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie das Niedersächsische Klimaschutzgesetz, das bereits zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet:
- Bundesgesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (Stand: 15. Dezember 2023) »
- Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (Stand: 8. September 2023) »
- Das Land Niedersachsen hat bereits Pflichten und Vorgaben zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz aufgenommen, siehe Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 388-393, § 20 (Stand: Dezember 2023) »
Was ist eine kommunale Wärmeplanung?
Ein kommunaler Wärmeplan wird erstellt, um sich die bestehende Wärmeversorgung aller Gebäude im ganzen Stadtgebiet anzuschauen (Ist-Zustand). Auf der Basis des Ist-Zustandes wird eine Strategie entwickelt, wie die Wärmeversorgung treibhausgasneutral werden kann. Das Ergebnis ist eine Art Stadtplan, der zeigt in welchen Gebieten sich zukünftig welche Art von fossilfreier Wärmeversorgung eignet.
Ein Wärmeplan wird grob in den folgenden Schritten erstellt:
1. Schritt: Ist-Zustand
Hier wird im gesamten Stadtgebiet der Bestand der Gebäude angeschaut: Welche Gebäudetypen, welches Gebäudealter und welche Wärmeversorgung (Heizungsart) ist vorhanden? Wie hoch ist der Energieverbrauch (zum Beispiel von Erdgas und Heizöl) im Jahr? Wie viele Treibhausgas-Emissionen verursacht die Wärmeversorgung im Stadtgebiet pro Jahr?
2. Schritt: Potentialanalyse
In diesem Schritt wird betrachtet, wo sich generell der Energieverbrauch einsparen lässt und wo es welche Möglichkeiten im Stadtgebiet gibt, Gebäude mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Dafür werden unterschiedliche Wärmeversorgungsoptionen geprüft, wie zum Beispiel Wärme aus Geothermie (Erdwärme), Solarthermie (Wärme aus Sonnenenergie) oder aus Abwärme (beispielsweise aus industriellen Prozessen).
3. Schritt: Ziel-Szenario
Auf Basis der Ergebnisse aus den Schritten 1 und 2 wird berechnet, wie sich der Wärmeverbrauch/-bedarf in den nächsten Jahren entwickeln wird und welche Wärmeversorgungsstrukturen entstehen müssen, damit wir 2045 beziehungsweise in der Stadt Oldenburg schon 2035 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erreichen können.
4. Schritt: Handlungsstrategie mit Maßnahmen
Zum Schluss wird eine Strategie für das Stadtgebiet entwickelt, wie der Wärmebedarf gesenkt werden kann und was es braucht, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Diese Strategie beinhaltet Maßnahmen zur Umsetzung. Welche Maßnahmen das genau werden, wird aus den Ergebnissen der fachlichen Untersuchungen hervorgehen. Erste Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass zum Beispiel eine Maßnahme die Erstellung eines konkreten Prüfgebiets für die Eignung von Fernwärme sein kann (siehe zum Beispiel die Energiekarte der Stadt Zürich »). Ein weiteres Beispiel für die Ergebnisse einer kommunalen Wärmeplanung sind unter dem Stichwort Energieleitplanung und kommunaler Wärmeplan bei der Stadt Stuttgart » zu finden (Stand 3. April 2024).
Was sind die Ziele der Wärmeplanung?
Das übergeordnete Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude. Grundlage dafür ist die Entwicklung einer Wärmewendestrategie für das gesamte Stadtgebiet. Die Strategie beschreibt, wie der Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aussieht. Durch die Veröffentlichung und den Beschluss einer abgestimmten Wärmewendestrategie kann ein großes Problem des Wärmemarktes, das nicht abgestimmte Vorgehen der vielfältigen Akteure, gelöst werden. Akteure sind beispielsweise Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorgungsunternehmen und die Kommunalverwaltung. Durch die abgestimmte Wärmewendestrategie wird ihnen für ihre Handlungen und Investitionsentscheidungen Orientierung gegeben. Darüber hinaus ist das Ziel der Kommune, fünf priorisierte Maßnahmen zu benennen und umzusetzen, mit denen die Kommunalverwaltung die Realisierung der Strategie am wirkungsvollsten unterstützen kann (weitere Maßnahmen folgen).
Was ist das Ergebnis einer kommunalen Wärmeplanung?
Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ist eine Wärmewendestrategie für das gesamte Stadtgebiet sowie mindestens fünf Maßnahmensteckbriefe, die beschreiben, wie die Realisierung der Strategie seitens der Kommunalverwaltung vorangetrieben werden kann. Gleichzeitig zeigt die kommunale Wärmeplanung den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern in welchen Gebieten in der Stadt sich eine dezentrale Wärmeversorgung (beispielsweise durch eine Wärmepumpe) oder zentrale Wärmeversorgung (beispielsweise durch ein Wärmenetz) eignet.
Zusätzlich hat sich die Stadt Oldenburg entschieden, die Erstellung eines dynamischen Wärmekatasters zu beauftragen. Dies nennt man auch „Digitaler Zwilling“ – ein datenbasiertes digitales Abbild der Stadt, das sowohl den Ist-Zustand darstellt, als auch Szenarien für die Zukunft darstellen kann und somit eine Grundlage für zukünftige Entscheidungen bildet. Das Kataster ist eine Kartenanwendung (ähnlich wie das Solarpotenzialkataster der Stadt Oldenburg »), die Bürgerinnen und Bürgern Potential für erneuerbare Energien, Eignungsgebiete für Wärmenetze und weitere Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung zeigt.
Bis wann muss die Wärmeplanung erstellt werden?
Gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen ist das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG). In § 20 des NKlimaG gibt es detaillierte Ausführungen zu den begleitenden Bestimmungen der kommunalen Wärmeplanung. Ober- und Mittelzentren (dies betrifft die Stadt Oldenburg) sind demnach verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Das neue Bundesgesetz zur Wärmeplanung verpflichtet Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu erstellen. Das NKlimaG soll zeitnah an die Bundesvorhaben angepasst werden, so dass auch in Niedersachsen die Frist bis zum 30. Juni 2026 gelten wird.
Wann gibt es den Wärmeplan für die Stadt Oldenburg?
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde durch die Stadt Oldenburg an ein Fachbüro, die EWE Netz GmbH, vergeben und wird in Zusammenarbeit mit diesem erstellt. Die Fertigstellung ist gegen Ende 2024 geplant. Anschließend wird der Wärmeplan veröffentlicht. Das NKlimaG verpflichtet dazu, den Wärmeplan nach der Erstellung alle fünf Jahre zu aktualisieren (§ 20 Absatz 1 NKlimaG).
Was sind die Herausforderungen bei der kommunalen Wärmeplanung?
Bei der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gibt es verschiedene Herausforderungen, wodurch die Erarbeitung für die Stadt Oldenburg bis Ende 2024 andauern kann. Die Gründe dafür sind unter anderem folgende:
Datensammlung und Aufbereitung: Die Daten für die Analysen müssen von verschiedenen Stellen zusammengetragen werden. Dadurch liegen die Daten oft in verschiedenen Qualitäten und Formaten vor und das Zusammenführen und Aufbereiten der Daten kostet Zeit.
Gesetzliche Rahmenbedingungen: Das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) erlaubt Kommunen erst seit dem 1. Januar 2024 die notwendige Datengrundlage bei den betreffenden Stellen (zum Beispiel bei Energieversorgungsunternehmen oder der Schornsteinfegerinnung) anzufordern.
Viele Beteiligte: An der Erstellung eines Wärmeplans sind verschiedene Interessengruppen beteiligt, deren Ansprache und Koordination aufwendig ist.
Viel gefragte Dienstleister: Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist insbesondere seit der Diskussion um die gesetzliche Verpflichtung eine gefragte Leistung. Fachplanungsbüros haben eine dementsprechende Auftragsflut.
Der kommunale Wärmeplan beantwortet noch nicht, wer, wann und wo ein Wärmenetz zu welchen Konditionen baut; er gibt mit Fertigstellung Ende 2024 lediglich Auskunft über beispielsweise die Eignung in bestimmten Gebieten. Die Ausschreibung von Detailmaßnahmen sowie die Maßnahmenumsetzung sind Folgeprozesse der kommunalen Wärmeplanung. Bis also Investorinnen und Investoren sowie Betreiberinnen und Betreiber für ein Wärmenetz gefunden sind, kann noch mal einige Zeit vergehen.
Auftragsvergabe: Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans benötigt viel Fachkenntnis, weshalb die Erstellung eines solchen Plans fast immer von Kommunen an Fachbüros vergeben wird. Von der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses bis hin zur Vergabe des Auftrags an eine Dienstleisterin oder einen Dienstleister können dadurch schnell sechs bis acht Monate vergehen.
Die Stadt Oldenburg hat schon vor längerer Zeit begonnen, sich mit dem Thema Wärmeplanung zu befassen und liegt mit der voraussichtlichen Fertigstellung im Jahr 2024 gut in der Zeit.
Was ist ein Fernwärme-/Nahwärme-/Gebäude-/Wärmenetz?
Bisher gibt es keine gesetzliche Definition für den Unterschied zwischen Nah- und Fernwärme. Oftmals werden die Begriffe daher auch synonym verwendet. Nahwärmenetze sind tendenziell kleinere Wärmenetze, während Fernwärmenetze etwas größer sind, also mehrere Haushalte mit Wärme versorgen.
Eine Richtlinie der Europäischen Union definiert Fernwärme zum Beispiel allgemein als: „[…] die Verteilung thermischer Energie in Form von Dampf, heißem Wasser oder kalten Flüssigkeiten von einer zentralen Erzeugungsquelle durch ein Netz an mehrere Gebäude oder Anlagen zur Nutzung von Raum- oder Prozesswärme oder -kälte.“ (EU-Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010, Seite 5).
Nah- und Fernwärme funktionieren beide nach demselben Prinzip: Es handelt sich um Rohrleitungen, die an mehrere Gebäude angeschlossen sind und diese jeweils über Hausübergabestationen mit Wärme versorgen. Wie die Wärme produziert wird, ist sehr unterschiedlich: Alte Wärmenetze werden oft mit fossilen Brennstoffen betrieben. Neue, zukünftige Wärmenetze müssen treibhausgasneutral betrieben werden, das heißt zum Beispiel, durch nicht vermeidbare Abwärme aus der Industrie oder erneuerbare Energien (zum Beispiel aus Geothermie).
Mit dem Begriff „Wärmenetz“ ist sowohl Nah- als auch Fernwärme gemeint. Auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale finden Sie weitere Informationen zu Wärmenetzen ».
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet noch einmal zwischen einem Gebäudenetz und einem Wärmenetz. Ein Gebäudenetz ist ein Netz nach § 3 Absatz 1 Nr. 9a GEG zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten. Alles darüber hinaus wird als Wärmenetz bezeichnet.
Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen und wann bekomme ich einen Hausanschluss?
Die kommunale Wärmeplanung identifiziert, in welchen Gebieten in Oldenburg Wärmenetze möglich und geeignet wären. Damit ist die kommunale Wärmeplanung eine strategische Planung. Wenn die Ergebnisse zeigen, dass sich beispielsweise in einem bestimmten Stadtgebiet ein Wärmenetz eignen würde, können anschließend vertiefende Analysen (beispielsweise Machbarkeitsstudien) für dieses Gebiet durchgeführt werden. Damit wird die Eignung im Detail durchgerechnet und geprüft. Die Frage der Eignung kann voraussichtlich erst mit Vorliegen der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung Ende 2024 beantwortet werden. Der Bau und Betrieb eines Wärmenetzes wiederum erfolgt durch Dritte. Das können Unternehmen, Genossenschaften oder in anderen Städten auch Stadtwerke sein. In allen Fällen ist es entscheidend, dass sich im jeweiligen Gebiet ausreichend Haushalte an das Wärmenetz anschließen, um das Projekt finanzieren zu können. Die Frage nach Anschluss- und Nutzungskonditionen eines Wärmenetzes wird anschließend durch potentielle Betreiberinnen und Betreiber definiert.
Was kann ich selbst tun, wenn ich als Gebäudeeigentümerin oder Gebäudeeigentümer zukünftig gerne einen Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz hätte?
Eine Möglichkeit ist es, selbst aktiv zu werden und mit Ihren benachbarten Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer gemeinschaftlich ein eigenes Wärme- oder Gebäudenetz vor Ihrer Haustür zu betreiben, z.B. mithilfe von Erdwärme. Praxisbeispiele dazu finden Sie im Internet. Wenn sie in Ihrer Nachbarschaft ein paar Mitstreiterinnen und Mitstreiter gefunden haben, ist es zunächst ratsam, die grundsätzliche Machbarkeit eines Netzes bzw. das technische Potenzial untersuchen zu lassen, bspw. durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater. Solche Voruntersuchungen können in Oldenburg durch das Förderprogramm „Alle fürs Klima“ bezuschusst werden. Fällt die Voruntersuchung positiv aus, sollten Sie sich mit einer Organisationsform für den Bau und Betrieb des Netzes beschäftigen. Eine sinnvolle Möglichkeit könnte die Gründung einer Wärmegenossenschaft sein. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) stellt auf Ihrer Seite Beispiele für eine Bürgerenergiegenossenschaft Photovoltaik » vor. Beratung und Unterstützungsangebote gibt es außerdem vom Genossenschaftsverband Weser-Ems.
Sie können auch Interesse an einem Wärmenetz bei kommerziellen Anbieterinnen und Anbietern bekunden.
Die Stadt Oldenburg bemüht sich darum, derartige Interessenszusammenschlüsse zukünftig zu unterstützen. Wir arbeiten daran, Unterstützungsstrukturen aufzubauen. Weitere Informationen dazu finden Sie zukünftig auf dieser Seite.
Welche Alternativen zu Erdgas- und Ölheizungen soll/kann es zukünftig geben?
Die kommunale Wärmeplanung identifiziert sämtliche Potentiale zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in der Stadt Oldenburg. Das kann neben einer Versorgung durch Wärmepumpen und herkömmliche Wärmenetze beispielsweise in Form von Kaltwärmenetzen, Niedertemperaturwärmenetzen mit zentraler Wärmepumpe oder Solarthermie erfolgen. Diese Art der Wärmenetze arbeiten mit niedrigeren Übertragungstemperaturen und können dadurch Wärme und teils auch Kälte bereitstellen. Mit konkreten Ergebnissen ist nach Erstellung der kommunalen Wärmeplanung Ende 2024 zu rechnen.
Ist mit dem Gasnetzbetreiber EWE Netz GmbH in Überlegung, das vorhandene Gasnetz künftig mit Biogas oder gegebenenfalls mit Wasserstoff oder anderen nicht fossilen Gasen für Heizzwecke zu betreiben?
Mit dem Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung liegen sämtliche Potentiale der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung vor. In Gebieten, die sich für Wärmenetze eignen, werden dann vorhandene Netze auf Wiederverwendbarkeit geprüft.
Ob Wasserstoff für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden eine Option darstellt, ist aktuell sehr fraglich. Für Gewerbegebiete und eventuell daran angeschlossene Quartiere kann Wasserstoff Teil der Lösung sein. Der heute und künftig verfügbare grüne Wasserstoff (Wasserstoff, der aus erneuerbarem Strom produziert wurde) wird vordringlich für die Industrie und im Logistikbereich benötigt. Deshalb sollten Private bei der Erneuerung des Heizungssystems für ihr Wohngebäude auf andere, vorhandene Lösungen setzen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte direkt vom Netzbetreiber.
Mit welchen Kosten ist bei Anschluss an ein Wärmenetz zu rechnen?
Beim Anschluss an ein Wärmenetz entstehen für die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer Kosten, zum Beispiel für die Entsorgung der alten Anlage, den Anschluss an das Wärmenetz und – je nach Wärmenetz – die Installation der sogenannten Fernwärmeübergabestation oder einer Sole-Wasser-Wärmepumpe. Die Kosten (Preis pro Kilowattstunde) werden durch die Betreiberin oder den Betreiber beziehungsweise durch die Versorgerin oder den Versorger bestimmt. Diese sind abhängig von unterschiedlichen Faktoren, wie zum Beispiel die Anschlussquote der Verbraucherinnen und Verbraucher. Seit dem 15. September 2022 können Anträge für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Die Website des BAFA bietet alle Informationen zu den Fördermodulen und dem Antragsverfahren ».
Wo gibt es in Oldenburg schon Wärmenetze?
Es gibt im Stadtgebiet Oldenburg vereinzelt kleinere Nahwärmenetze, welche in der Hand Dritter sind, die die Wärmenetze bauen und betreiben, so dass genauere Auskünfte nur durch diese erfolgen können. Betreiberinnen und Betreiber von den bestehenden Wärmenetzen, die die Wärme noch nicht vollständig aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme produzieren, sind verpflichtet bis Ende 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen.
Zu einem Projekt, das die Stadt Oldenburg verwirklicht hat ».
Können öffentliche Flächen für (zentrale) Lösungen genutzt werden?
Das ist stark abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Es können sich zum Beispiel Versorgungsleitungen im Untergrund befinden oder Gefahrenstoffe, die eine Nutzung erschweren oder verhindern. Auch wasserschutz- und naturschutzrechtliche Belange sind unter anderem zu berücksichtigen.
Sind Einzelheizungen oder ist eine Zentralheizung in Mehrparteienhäusern besser?
Die Erneuerung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass langfristig beide Varianten (Zentral- und Etagenheizung) zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bespeist werden müssen. Die Umstellung, beziehungsweise die Einbindung erneuerbarer Energien, lässt sich bei einer Zentralheizung, die auf Hybridbetrieb ausgelegt ist, deutlich leichter vornehmen als bei mehreren einzelnen Etagenheizungen. Mangels Platz ist es häufig kaum möglich, in Wohnungen einen beispielsweise für die Solarthermie-Anlage benötigten Speicher aufzustellen. In der Regel scheint die Zentralisierung der Wärmeversorgung in einer Zentralheizung die naheliegende Option zu sein, die auch auf Hybridbetrieb ausgelegt ist, so dass erneuerbare Energien nach und nach oder bestmöglich von vornherein eingebunden werden können. Konkrete Lösungen sollten allerdings immer gebäudespezifisch entwickelt werden: Dabei hilft der Oldenburger Gebäude-Check ».
Wie werden Bürgerinnen und Bürger in die Planungsschritte der kommunalen Wärmeplanung mit eingebunden oder informiert?
Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um einen Fachplan, über dessen Ergebnisse Bürgerinnen und Bürger informiert werden. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung wird rechtzeitig zum Beispiel über Pressemitteilungen, den Bürgerbrief » und die Website des Fachdienstes Klimaschutz » bekannt gegeben. Nach Erstellung des dynamischen Wärmekatasters („Digitaler Zwilling“), welches die Eignungsgebiete ausweist und die Ergebnisse darstellt, können auch hierüber Informationen eingeholt werden. Auch auf das Wärmekataster werden wir über die Stadtwebsite verweisen.
Weitere Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern sind abhängig von den jeweiligen Maßnahmen und der Maßnahmenumsetzung. Beteiligungen können zum Beispiel Teil der Erstellung eines Quartierskonzeptes sein. In welcher Form und Intensität diese stattfindet, lässt sich derzeit noch nicht sagen.
Sollten einzelne Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Vorfeld ihr Interesse an einem Wärmenetz bekunden?
Abfragen dieser Art können erfolgen, sobald Ergebnisse für Eignungsgebiete durch die Kommunale Wärmeplanung vorliegen. Zum Beispiel im Rahmen eines Quartierskonzeptes, das auf Basis der Ergebnisse entwickelt wird. Parallel zur kommunalen Wärmeplanung werden bereits jetzt einzelne Quartierskonzepte entwickelt, im Rahmen derer entsprechende Abfragen gesammelt werden können. Im entsprechenden Fall kommen Projektierende auf die Bürgerinnen und Bürger zu.
Wird bei geplanten Straßenausbaumaßnahmen bereits jetzt der Ausbau von Nah- und Fernwärmeinfrastruktur berücksichtigt?
Bei Straßenausbaumaßnahmen befinden sich oftmals schon vorhandene Leitungen unterhalb der Fahrbahn oder in den Nebenanlagen. Diese werden im Rahmen von Koordinierungsterminen gegebenenfalls umgeplant, neu verlegt oder versetzt.
Bei Straßenneubaumaßnahmen soll zukünftig, sofern die Möglichkeit besteht, ein Trassenbereich im Seitenraum, unterhalb der Nebenanlagen oder Fahrbahn für neue Wärmeinfrastruktur freigehalten werden.
Zuletzt geändert am 4. Juni 2024