Oldenburg legt den Schalter um: Stadt startet Wärmeplanung
Zusammenarbeit mit EWE NETZ – Planungsprozess dauert ein Jahr
Gemeinsam für Wärmewende, Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit: Die Stadt Oldenburg wird einen kommunalen Wärmeplan erstellen – mit dem Ziel, eine klimafreundliche Wärmeversorgung bis zum Jahr 2035 zu ermöglichen. Unterstützt wird sie dabei von dem regionalen Energienetzbetreiber EWE NETZ, der die Ausschreibung für sich entscheiden konnte. Der Wärmeplan gibt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen künftig Sicherheit darüber, ob und wenn ja mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können. Der Planungsprozess dauert insgesamt etwa ein Jahr, der offizielle Startschuss für die Zusammenarbeit fiel am Dienstag, 12. März 2024.
Oberbürgermeister Jürgen Krogmann sagte dazu in einem gemeinsamen Pressegespräch im Alten Rathaus: „Die Kommunale Wärmeplanung ist eine ganz wesentliche Grundlage für die Energiewende, um künftig weitestgehend ohne fossile Brennstoffe auszukommen. Wir freuen uns darüber, mit EWE NETZ eine kompetente Partnerin an unserer Seite zu haben, die sich die entsprechende Expertise aufgebaut hat und über exzellentes Know-how in diesem Bereich verfügt. Am Ende soll eine auf Oldenburg zugeschnittene Strategie für die Wärmewende stehen, die erste Maßnahmen für das Stadtgebiet umfasst.“
In vier Projektphasen bis zum Umsetzungsstart
Die kommunale Wärmeplanung dauert etwa ein Jahr und umfasst vier Phasen: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Aufstellung Zielszenario und Wärmewendestrategie. In der Bestandsanalyse wird der Ist-Zustand der Wärmeversorgung im Stadtgebiet von Oldenburg erhoben. Anschließend werden Potenziale zur klimafreundlichen Energiegewinnung ermittelt. Auf Basis dieser Analysen werden verschiedene Zielszenarien für eine zukünftig möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung aufgestellt. Abschließend wird eine Strategie für die Wärmewende entwickelt, die einen Maßnahmenkatalog für das Stadtgebiet umfasst. Dabei werden auch Quartiere definiert, die sich für Wärmenetze eignen. Nach der Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans verpflichtet sich die Stadt Oldenburg, innerhalb der folgenden fünf Jahre mindestens fünf der vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Doch was können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als Ergebnis erwarten? Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht macht deutlich: „Wir können und werden niemandem vorschreiben, wie er oder sie künftig heizen muss – das ist nicht das Ziel. Aber wir ermitteln Gebiete, die für Wärmenetze geeignet wären und eben auch solche, in denen sich Eigentümerinnen und Eigentümer selbst um eine klimagerechte Lösung bemühen müssen. So setzen wir den Rahmen für eine clevere Wärmeinfrastruktur in unserer Stadt, von der langfristig alle profitieren – und um die wir auch nicht herumkommen.“
Wichtig sei bei diesem Thema, die Öffentlichkeit von Anfang an mitzunehmen, so Schacht weiter: „Wir werden bereits während des einjährigen Planungsprozesses konkrete Entwicklungspfade und Projektansätze für die Wärmewende definieren. Daran werden Interessengruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft fortlaufend informiert und beteiligt, analog und digital. Das ist die Erwartungshaltung, die wir als Stadt erfüllen möchten.“
Fahrplan für eine klimafreundliche Zukunft
Gemeinsam mit EWE NETZ entsteht so der Fahrplan für eine klimafreundliche Zukunft in Oldenburg. „Für das Oldenburger Stadtgebiet erstellen wir den Wärmeplan technologieoffen und geben der Stadt eine ganzheitliche Strategie an die Hand. Dabei verbinden wir Klimaneutralität und Versorgungssicherheit miteinander“, sagt Dr. Urban Keussen, Technikvorstand der EWE AG.
„Digitaler Zwilling“ der Stadt
Als Energienetzbetreiber verfügt EWE NETZ bereits über umfangreiche Struktur- und Verbrauchsdaten. Zudem nutzt der Netzbetreiber eine spezielle Software, den sogenannten „digitalen Zwilling“ der Firma enersis europe GmbH. Mithilfe des Programms wird die Stadt gebäudescharf digital dargestellt und der Energieverbrauch, Energieträger und erneuerbare Potenziale transparent sichtbar gemacht. Dafür analysiert, kombiniert und interpretiert die Software alle zur Verfügung stehenden Daten. „Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen mit der kommunalen Energieversorgung haben wir ein ganzheitliches Lösungspaket entwickelt“, sagt Börge Wenholz, Mitglied der Geschäftsleitung von EWE NETZ. „Alle gesetzlichen Anforderungen und die Bedürfnisse der Stadt Oldenburg werden dabei berücksichtigt.“
Gesetzlicher Rahmen und der Oldenburger Weg
Seit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Herbst 2023 hat die Kommunale Wärmeplanung, die im Wärmeplanungsgesetz sowie im niedersächsischen Klimagesetz verankert ist, eine ganz neue Aufmerksamkeit bekommen. Sie dient dem Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2045 die Wärmeversorgung in Deutschland klimaneutral zu gestalten. Oberzentren wie die Stadt Oldenburg müssen demnach bis Ende des Jahres 2026 eine Kommunale Wärmeplanung erstellt haben.
Aber Oldenburg hat sich schon vor der gesetzlichen Anforderung auf den Weg gemacht: So hat im April 2021 der Stadtrat das ambitionierte Ziel beschlossen, dass Oldenburg bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden soll. Darauf folgte die Erstellung des „Klimaschutzplan Oldenburg 2035“ mit insgesamt 90 Einzelmaßnahmen, die nach und nach umgesetzt werden sollen. Und wie in den meisten Kommunen verursacht die derzeitige Wärmeversorgung mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas auch in Oldenburg den Großteil der Treibhaus-Emissionen. Um diese zu reduzieren, bedarf es insbesondere im Wärmesektor Veränderungen hin zu einer Wärmeversorgung aus treibhausgasneutralen Energiequellen.
Mehr erfahren
Aktuelles zum Thema Klimaschutz in Oldenburg finden Sie auf den Seiten zum Klimaschutz ». Fragen und Anregungen zum Thema Wärmewende können an die E-Mail-Adresse waermewende[at]stadt-oldenburg.de gerichtet werden. Antworten auf häufige Fragen gibt es auf der städtischen Webseite in drei ausführlichen FAQs » zu den Themen „klimafreundliches Heizen“, „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ und „Kommunale Wärmeplanung“.
Zuletzt geändert am 5. Juni 2024