Gesetzlicher Jugendschutz
Gesetzlicher Jugendschutz geht uns alle an
Kinder und Jugendliche benötigen den besonderen Schutz der Gesellschaft, damit sie sich altersgerecht entwickeln können und vor Gefahren für ihr seelisches und körperliches Wohl weitestgehend bewahrt werden. Das Jugendschutzgesetz regelt in diesem Sinne unter anderem die Altersgrenzen bei Filmen und Spielprogrammen auf Trägermedien, die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sowie die Aufenthaltsbestimmungen in Gaststätten, Kinos, Diskotheken und Spielhallen.
Gemeinsame Jugendschutzkontrollen
Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren. Zu diesem Zweck arbeitet das Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg eng mit dem städtischen Amt für Sicherheit und Ordnung und mit den zuständigen Dienststellen der Polizei zusammen. Gemeinsam werden regelmäßige Jugendschutzkontrollen in Gaststätten, Diskotheken, Spielhallen und zu anderen besonderen Anlässen im Stadtgebiet, wie zum Beispiel Kramermarkt und Stadtfest, durchgeführt. Dabei ist es das erklärte Ziel, Kinder- und Jugendliche zu schützen und insbesondere die verantwortlichen Erwachsenen (Gewerbetreibende, Veranstalter und Beschäftigte) zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes anzuhalten.
Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter von öffentlichen Festen
Wer eine öffentliche Veranstaltung organisiert, hat zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten, besonders wenn Kinder oder Jugendliche mitfeiern. Er oder sie trägt gegenüber den Behörden die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung. Damit Sie als Veranstalterin oder Veranstalter abgesichert sind, und Ihre jugendlichen Gäste ohne Probleme mitfeiern können, beachten Sie folgende Hinweise » (PDF, 56 KB).
Kontakt
Bei Fragen, Tipps und Anregungen rund um das Thema Jugendschutz sowie bei jugendschutzrelevanten Beschwerden wenden Sie sich bitte an Mario Mohrmann, Telefon 0441 235-3177 oder unter mario.mohrmann[at]stadt-oldenburg.de.
Zuletzt geändert am 5. November 2024