Jugendschutzkontrollen
Behörden undercover unterwegs – Jugendliche versuchen, an E-Zigaretten zu gelangen
Ernüchterndes Ergebnis bei Testkäufen
Viel Rauch um nichts? Von wegen: Wie ernst nimmt der Einzelhandel eigentlich den Jugendschutz? Diese Frage stand wieder einmal im Fokus bei den Testkäufen, die die Stadt Oldenburg in Kooperation mit der Polizei und dem Zoll am Freitag, 4. April 2025, durchgeführt hat. Dieses Mal wurden insgesamt zehn Oldenburger Kioske aufgesucht. Eine ausgebildete Jugendleiterin und ein ausgebildeter Jugendleiter im Alter von 16 Jahren versuchten dabei, unter Aufsicht der Behörden an Einweg-E-Zigaretten zu gelangen. Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes dürfen diese nicht an minderjährige Personen abgegeben werden – auch dann nicht, wenn sie kein Nikotin enthalten.
Besonderes Augenmerk der Kontrollen lag dieses Mal auf den so genannten „Tornado Vapes“ mit einer großen Füllmenge, deren Verkauf in Deutschland verboten ist. Diese wurden bei den Kontrollen nicht entdeckt – allerdings wurden andere Verstöße gegen das Tabakerzeugnisgesetz und ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt.
Ernüchterndes Ergebnis mit Luft nach oben
Nur vier der überprüften Geschäfte hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben: Dort schaute das Verkaufspersonal genau hin und gab keine E-Zigaretten an die Minderjährigen ab. Das bedeutet im Umkehrschluss: An sechs Verkaufsstellen wurden die Vorschriften nicht beachtet. Für Mario Mohrmann, der für Jugendschutzkontrollen zuständige Mitarbeiter im Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg, ist das Ergebnis alles andere als zufriedenstellend: „Wenn sich mehr als die Hälfte der überprüften Geschäfte nicht an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten hat, heißt das für uns, dass wir zukünftig noch intensiver hinschauen müssen.“
Die betroffenen Personen wurden eingehend belehrt, sich zukünftig an die Bestimmungen des Jugendschutzes zu halten. Dazu werden in allen Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die empfindliche Geldbußen zur Folge haben. Diese schwanken zwischen 500 Euro für Angestellte und 1.000 Euro für Inhaberinnen und Inhaber von Geschäften pro Vorfall.
E-Zigaretten weiterhin beliebt bei Jugendlichen
Das Ergebnis zeigt: Es gilt, weiter wachsam zu bleiben. Denn: „Unter Jugendlichen, aber auch schon unter Kindern, hält der Trend zum Konsum von E-Zigaretten weiter an“, so die Beobachtungen von Mohrmann. Gründe dafür seien unter anderem die vielfältigen, meist süßlichen Geschmacksvariationen, der erschwingliche Preis und nicht zuletzt die leichte Verfügbarkeit.
Weitere Kontrollen
„Angesichts des negativen Ergebnisses werden wir die Testkäufe engmaschig weiterführen, da diese Art der Kontrolle ein gutes Mittel ist, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Einzelhandel zielgerecht zu überprüfen. Daneben werden wir genauso intensiv Informationsgespräche mit den Einzelhändlern in Oldenburg führen, um sie für den Jugendschutz stärker zu sensibilisieren“, kündigt Mohrmann an.
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Der Kinder- und Jugendschutz steht immer an erster Stelle. Schließlich gilt es, die Jüngsten bei Problemen oder Fragen zu unterstützen. Auf den Seiten zum Kinder- und Jugendschutz » informiert die Stadt Oldenburg über Einrichtungen der Stadt Oldenburg, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Zuletzt geändert am 7. April 2025