Oldenburg. Plastik-Mülltüten – in vielen Supermärkten als kompostierbar und vermeintlich gut geeignet zum Vorsammeln von Biomüll angeboten – erweisen sich für Entsorgungsbetriebe als Problem. „Kompostierbares Plastik verrottet zu langsam – und nicht vollständig“, sagt Volker Schneider-Kühn, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) der Stadt Oldenburg. Um solche Fremdstoffe im Biomüll zu vermeiden, hat der Stadtrat mit der Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung eine entsprechende Änderung beschlossen. Demnach dürfen ab dem 1. Januar 2020 kompostierbare Kunststofftüten nicht mehr in die Biotonne geworfen werden. Schon jetzt dürfen Produkte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen wie zum Beispiel Geschirr, Besteck oder Trinkbecher nicht über die grüne Tonne entsorgt werden.
AWB-Chef Volker Schneider-Kühn betont, zum Vorsammeln des Biomülls in den Haushalten sind Papiertüten, Zeitungspapier oder wiederverwendbare Behältnisse sehr gute Alternativen zu den Kunststofftüten. Der AWB hat selber seit Februar 2019 kompostierbare, wachsbeschichtete Papiertüten als „Vorsammelgefäße“ im Angebot. Die Papiertüten werden zum Preis von 1,10 Euro für zehn Stück über die Bürgerbüros, die Wertstoffhöfe und im Servicebüro des AWB zum Kauf angeboten. Auch die großen Wohnungsbaugesellschaften haben die AWB-Tüten für ihre Mieterinnen und Mieter erworben. Seit August 2019 bietet auch die Verbrauchermarktkette aktiv & irma die umweltfreundlichen Papiertüten in ihren acht Oldenburger Filialen an. Insgesamt hat der AWB bisher mehr als 250.000 Tüten ausgegeben. Wer noch Restbestände an kompostierbaren Kunststofftüten zum Vorsammeln von Bioabfällen aufbrauchen möchte, kann das selbstverständlich tun – allerdings darf nur der Inhalt in die grüne Tonne gelangen, die Tüte selber muss über die schwarze Restmülltonne entsorgt werden.
Insgesamt ist die im Oktober 2018 gestartete AWB-Kampagne zur Reduzierung von Störstoffen im Biomüll auf fruchtbaren Boden gestoßen. „Die Biomüll-Qualität hat sich deutlich verbessert“, resümiert Volker Schneider-Kühn. Die stichprobenartigen Kontrollen der Bioabfalltouren werden auch im Jahr 2020 fortgesetzt. Neben den roten Karten bei „Fehlbefüllungen“ werden aber auch grüne Dankeskarten verteilt, sollte der überprüfte Tonneninhalt störstofffrei sein.