Unerlaubte Waffen können legal abgegeben werden

16.08.2017

Unerlaubte Waffen können legal abgegeben werden

Oldenburg.  Eine Änderung des Waffenrechts erlaubt die Abgabe illegaler Waffen – ohne dafür eine Strafe befürchten zu müssen. Nach einer kürzlich in Kraft getretenen Novellierung des Waffengesetzes können unerlaubt im Besitz befindliche Waffen (mit Ausnahme von Kriegswaffen) und Munition dank einer Amnestieregelung bis zum 1. Juli 2018 straffrei bei der Polizei oder den Waffenbehörden abgegeben werden. Auch der Transport unerlaubter Waffen und Munition auf dem direkten Weg zur Abgabe zieht in dieser Zeit keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Soweit es möglich ist, können Waffen und Munition nach vorheriger Kontaktaufnahme mit Polizei oder Waffenbehörden auch von Behördenmitarbeitern abgeholt werden.

Die Amnestieregelung gilt auch für Munition, für die ein Umgangsverbot besteht. Dazu gehören: panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen, mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition und Munition mit Geschossen, die einen Hartkern enthalten.

Für weitere Informationen sind  entweder die Polizeidienststellen unter ihren regulären Rufnummern oder der Fachdienst Sicherheit und Ordnung als Waffenbehörde der Stadt Oldenburg unter der Telefonnummer 0441 235-2621 zu erreichen.