Oldenburg. Verhütung steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Sexualität, aber auch für Unbeschwertheit und Selbstbestimmung. Für Frauen und Männer mit geringen finanziellen Ressourcen ist Verhütung allerdings noch mehr – nämlich ein erheblicher Kostenfaktor. Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr zahlen die Krankenkassen ärztlich verordnete Verhütungsmittel, danach müssen Pille, Spirale und Co. aus eigener Tasche finanziert werden. Im Einzelfall kann das dazu führen, dass zu einer günstigeren Verhütungsmethode gegriffen wird, obwohl diese gar nicht optimal zur persönlichen Situation passt. Oder im Extremfall bedeutet es sogar, aus Kostengründen ganz auf einen Schutz zu verzichten.
Um Frauen, Männern und Paaren mit begrenztem Budget die für sie beste Verhütung zu erleichtern, stellt die Stadt Oldenburg mittlerweile im zehnten Jahr einen Zuschuss für Verhütungsmittel zur Verfügung. Das bedeutet, dass auf Antrag die Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel teilweise erstattet werden können. Bezuschusst werden zum Beispiel
• hormonelle Verhütungsmittel wie die Pille, Dreimonatsspritze, Verhütungsring, Verhütungspflaster,
• mechanische Verhütungsmittel wie die Spirale,
• außerdem die Sterilisation bei Frauen und Männern
• oder die nicht verschreibungspflichtige „Pille danach“ .
Bei Verwendung der Spirale ist ebenfalls in den Folgejahren ein Zuschuss für die medizinischen Kontrolluntersuchungen möglich. Pro Person werden im Kalenderjahr maximal 100 Euro Zuschuss gewährt. Bei hormonellen Verhütungsmitteln werden 50 Prozent der Kosten für das aktuelle Rezept erstattet.
Zuschussberechtigt sind Bezieherinnen und Bezieher von
• Arbeitslosengeld II (SGB XII),
• Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII),
• Wohngeld (WoGG),
• Kinderzuschlag (BKGG)
• und Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylblG),
wenn sie mindestens 22 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Oldenburg haben.
Die Anträge und Erstattungen bearbeitet seit jeher pro familia und seit 2017 auch die Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt. 2018 entfielen von den 178 bewilligten Anträgen etwa zwei Drittel auf die Bezuschussung von hormonellen Verhütungsmitteln und ein Drittel auf die Spirale. „Die Zusage für eine nicht unerhebliche finanzielle Unterstützung für die Spirale erleichtert den Frauen, sich für eine langfristige Verhütung zu entscheiden“, berichtet Ulrike Kleen von der AWO, doch gemessen an der Anzahl der Zuschussberechtigten werden nicht viele Anträge gestellt. „Wir wundern uns immer wieder, wie wenig bekannt diese Hilfe ist“, bedauert sie.
Auch Katrin Boltes von pro familia schließt sich dem an: „Noch immer wissen zu wenige Frauen über die Möglichkeiten der Bezuschussung Bescheid. Deshalb setzen wir aktuell auf verstärkte Information und hoffen, dass auch die anderen Beratungseinrichtungen sowie gynäkologische Praxen und Apotheken mitziehen.“
Als Bindeglied und Unterstützerin ist hier das Gleichstellungsbüro der Stadt Oldenburg involviert: „Jedes Jahr aktualisieren wir den Informationsflyer und unterstützen bei der Öffentlichkeitsarbeit“, erläutert Gleichstellungsbeauftragte Wiebke Oncken, „rund 2000 Exemplare werden an potentielle Informationsstellen geschickt.“ In den nächsten Tagen liegt der aktuellste Flyer also in vielen Praxen und Apotheken aus. Darüber hinaus ist er bei pro familia und der AWO erhältlich sowie online unter oldenburg.de/gleichstellung einsehbar.
Anträge auf einen Zuschuss können nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Beratungsstelle pro familia unter Telefon 0441 88095 oder bei der AWO Kinder, Jugend & Familie Weser-Ems GmbH, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, unter Telefon 0441 973770 gestellt werden.