Stadt will Einzelhandel beim Kontrollaufwand entlasten

06.12.2021

Stadt will Einzelhandel beim Kontrollaufwand entlasten

Oldenburg. Die Stadt Oldenburg hilft dem Einzelhandel bei der Umsetzung der vom Land Niedersachsen angekündigten 2G-Regelung fürs Shoppen. Den Planungen zufolge müssen die Geschäfte kontrollieren, dass nur noch vollständig gegen das Coronavirus geimpften oder von einer Covid-Infektion genesenen Menschen der Zutritt gewährt wird. „Wir wollen die Händlerinnen und Händler von diesem Kontrollaufwand entlasten“, kündigt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann an. „Die Kontrollpflicht überfordert den Einzelhandel.“ Um Unterstützung zu leisten, greift die Stadtverwaltung das beim Lamberti-Markt praktizierte Bändchen-Prinzip auf: An drei zentralen Stellen in der Innenstadt sollen sich die Besucherinnen und Besucher mit 2G-Nachweis ein tagesaktuelles Bändchen fürs Handgelenk abholen können. Damit entfällt dann die 2G-Kontrolle an jedem einzelnen Geschäftseingang.

„Wir sind der Stadt dankbar, dass sie den Einzelhandel mit dieser Maßnahme so tatkräftig unterstützt und die Mitarbeitenden in den Geschäften dadurch entlastet! Wir hoffen, dass möglichst viele Kundinnen und Kunden diese Möglichkeit nutzen werden“, sagt Friedrich-August Fisbeck, 1. Vorsitzender des City Managements Oldenburg (CMO).

Als Standorte für Bändchen-Ausgabe wurden Leffers-Eck, Julius-Mosen-Platz und Rathausmarkt festgelegt. Der Oldenburger Schaustellerverband stellt dafür Hütten zur Verfügung. Neben den farblich wechselnden Tagesbändchen in Papierform werden auch die bewährten (Dauer-)Bändchen mit dem „Lamberti-Markt“-Aufdruck ausgehändigt, die als längerfristiger 2G-Nachweis gelten und bei mehrmaligen Besuchen der Innenstadt verwendet werden können. Alle im Zuge des Lamberti-Marktes schon ausgegebenen Stoffbändchen sollen in den Geschäften als Nachweis akzeptiert werden. Die Bändchen sind gegen Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises in Verbindung mit einem Personalausweis erhältlich.

Die Bändchenausgabe-Buden werden ab Mittwoch, 8. Dezember, einsatzbereit sein. Sie sollen montags bis samstags jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sofortprogramm Innenstadt.

Auf einer Sondersitzung am Dienstag, 7. Dezember, will der niedersächsische Landtag über eine neue, verschärfte Corona-Verordnung beraten. Es wird erwartet, dass als eine Maßnahme auch die von der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarte Einführung der 2G-Regel für den Einzelhandel in die Verordnung eingearbeitet wird.