Oldenburg. Die Stadt Oldenburg hat seit März 2020 etwa 1.000 Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Regeln eingeleitet. In 315 Fällen wurde bisher ein Bußgeld festgesetzt. Ein Großteil davon, etwa 200 Fälle, waren Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen von Privatpersonen. Insgesamt betrug die Höhe der Bußgelder knapp 80.000 Euro.
Dennoch ist das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger nicht als kritisch zu sehen. Nach Beobachtungen des Zentralen Außendienstes (ZAD) hält sich die weitaus überwiegende Anzahl der Bürgerinnen und Bürger weiterhin an die entsprechenden Vorgaben und Regelungen.
Der aktuelle Bußgeldkatalog des Landes Niedersachsen sieht für das Verweigern eines Mund-Nasen-Schutzes ein Bußgeld von 100 bis 150 Euro vor. Bei Teilnehmenden einer unerlaubten Versammlung ist dies grundsätzlich einzelfallabhängig und kann bis zu 3.000 Euro betragen.