Oldenburg. Wer das neue Jahr gerne mit einem Feuerwerk begrüßt, sollte darauf in diesem Jahr verzichten. Gänzlich verboten ist in diesem Jahr der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2, darunter fällt das übliche Feuerwerk wie Raketen, Böller oder größere Knaller. Verzichten wird die Stadt darauf, bestimmte Plätze oder Zonen zu benennen, in denen das Abbrennen von Feuerwerk explizit verboten ist.
In der Stadt Oldenburg gab es in den vergangenen Jahren in der Silvesternacht keine öffentlichen Orte mit einer hohen Anzahl von Menschen, die ein Verbot im Sinne der Verordnung rechtfertigen könnten. Auch für den kommenden Jahreswechsel gibt es keine Hinweise und Prognosen auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugänglicher Flächen, die im Sinne der Verordnung als belebt gelten könnten und damit ein Verbot rechtfertigen würden. Grundlage für diese Einschätzung ist auch die Tatsache, dass es in den Gastronomiebetrieben der Innenstadt aufgrund des fortbestehenden Verbotes keine Silvesterveranstaltungen geben wird.
Ungeachtet dessen besteht aber am Donnerstag, 31. Dezember, und am Freitag, 1. Januar 2021, ein Ansammlungsverbot von Personen in der Öffentlichkeit; dies gilt auch, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird.
Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem eigenen Grundstück.