Sicherheit, Sichtbarkeit und Rücksichtnahme beim Radfahren

30.11.2023

Sicherheit, Sichtbarkeit und Rücksichtnahme beim Radfahren

Oldenburg. Die Uhren laufen wieder auf Winterzeit, die Tage werden kürzer und das Wetter wechselhafter. Auch in der dunklen Jahreszeit steigen zahlreiche Oldenburgerinnen und Oldenburger aufs Rad. Nun ist es besonders wichtig, im Straßenverkehr gut erkennbar unterwegs zu sein und auf ausreichende Beleuchtung am Fahrrad zu achten. Daneben spielt auch die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr eine große Rolle, um sicher ans Ziel zu kommen. Um Missverständnisse unter den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern auszuräumen, möchte die Stadtverwaltung über verschiedene Führungsformen des Radverkehrs und das richtige Verhalten informieren.

Ist die Fahrbahn nur für Autos da?
Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören damit grundsätzlich auf die Fahrbahn. Radfahren auf der Fahrbahn bedeutet neben unmittelbarem Sichtkontakt zum motorisierten Verkehr auch eine gute Oberflächenqualität. Ist neben der Fahrbahn ein Radweg vorhanden, können Radfahrerinnen und Radfahrer die Straße oder den Radweg benutzen. Wenn in begründeten Fällen der Radweg genutzt werden muss, ist dieser durch das entsprechende blaue Schild gekennzeichnet. Ist neben der Fahrbahn ein markierter Radfahrstreifen oder Schutzstreifen vorhanden, so ist dieser ebenfalls zu benutzen. Manche Radwege sind zwar als solche erkennbar, werden aber nicht durch ein entsprechendes blaues Schild gekennzeichnet. Das sind „sonstige Radwege“: Sie können von Radfahrenden genutzt werden, müssen aber nicht.

Haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang?
Radfahrerinnen und Radfahrer haben besondere Rücksicht auf den Fußverkehr zu nehmen. Auf dem getrennten Rad- und Gehweg verlaufen Rad- und Gehweg unmittelbar nebeneinander, wobei Radfahrende nicht auf den Gehweg ausweichen dürfen, auch nicht zum Überholen. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg birgt häufig Konfliktpotential. In diesem Fall haben Fußgängerinnen und Fußgänger immer Vorrang. Können diese nicht mit ausreichend Abstand überholt werden, müssen die Radfahrerinnen und Radfahrer ihre Geschwindigkeit entsprechend dem Schritttempo anpassen.

Was bedeutet das Zusatzschild „Fahrräder frei“?
Einen Gehweg dürfen Radfahrende benutzen, wenn das Gehweg-Schild den Zusatz „Fahrräder frei“ hat. Aber sie müssen hier denjenigen, die zu Fuß unterwegs sind, absoluten Vorrang geben, Schrittgeschwindigkeit fahren und sich gedulden, wenn Personen nebeneinander laufen. Am besten ist es, wenn Radfahrerinnen und Radfahrer hier die Fahrbahn benutzen. Die „Fahrräder frei“- Regelung soll unsicheren Radfahrenden, beispielsweise Kindern, erlauben, den Gehweg unter den genannten Bedingungen als eine Art „Gast“ mitzubenutzen.

Radliebe Oldenburg
Seit 2018 wirbt die Stadtverwaltung unter dem Motto „Radliebe Oldenburg“ für das Radfahren in und um Oldenburg. Darüber hinaus wird seit 2017 jährlich im Frühling mit der Veranstaltung „Hallo Fahrrad“ mit verschiedenen Aktionen die Fahrradsaison eingeläutet. Außerdem gibt es bei regelmäßig stattfindenden „Radchecks“ die Möglichkeit, das eigene Fahrrad auf Verkehrssicherheit prüfen zu lassen. Damit auch weiterhin die „Radliebe“ in Oldenburg gelebt werden kann, sollten Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Autofahrende auf ihr Verhalten im Straßenverkehr achten. Es bedarf der gegenseitigen Rücksichtnahme unter allen Verkehrsteilnehmenden. Mit respektvollem Miteinander und etwas Gelassenheit im Straßenverkehr kommen wir alle sicherer ans Ziel!

Online-Veranstaltungen „Sicherer Schulweg“ und „Radcheck“
Passend zum Thema veranstaltet der Fachdienst Mobilität der Stadt gemeinsam mit der VeKoSi GmbH – Agentur für Verkehrssicherheit zwei Online-Veranstaltungen, an denen die Teilnahme kostenlos ist:

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, besonders Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer, werden zur Infoveranstaltung „Sicherer Schulweg“ eingeladen. Was macht einen sicheren Schulweg aus? Was ist ein „Schulexpress“? Wie sind Kinder sicher unterwegs? Diese und weitere Fragen sollen in dem Online-Format besprochen werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 12. Dezember, von 17 bis 19 Uhr.

Schon mehrfach gab es auf der jährlich stattfindenden Veranstaltung „Hallo Fahrrad!“ die Möglichkeit, das eigene Fahrrad auf Verkehrssicherheit prüfen zu lassen. Dieser „Radcheck“ soll nun erstmals auch als Online-Veranstaltung stattfinden, wobei an einem Fahrrad beispielhaft ein Verkehrssicherheitscheck durchgeführt wird und konkrete Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Um auf alle Fragen ausreichend eingehen zu können, ist die Zahl der Teilnehmenden auf 50 Personen begrenzt. Eine Voranmeldung ist nicht möglich, der Zugang zur Veranstaltung „Online-Radcheck“ wird kurz vor Beginn freigeschaltet. Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 14. Dezember, von 17 bis 19 Uhr.

Die Links zu den beiden Online-Veranstaltungen gibt es unter gemeinsam.oldenburg.de » in der Veranstaltungsübersicht.