SEPA-Mandat bei Kfz-Steuerangelegenheiten

24.01.2014

SEPA-Mandat bei Kfz-Steuerangelegenheiten

Oldenburg. Von Seiten des Bundesfinanzministeriums sind für die KfZ-Zulassungsbehörden neue Verfahrensregeln in Kraft gesetzt worden. Diese gelten somit auch für die Zulassungsstelle der Stadt Oldenburg, in den beiden Bürgerbüros (Stiller Weg 10 und Pferdemarkt 14). Kfz-Zulassungen dürfen ab sofort nur noch erfolgen, wenn für jeden einzelnen Zulassungsvorgang eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer mit einem SEPA-Vordruck im Original (keine Kopien, keine Faxe) vorgelegt wird. Die Vordrucke und weitere Informationen können über die Internetseite www.zoll.de oder über www.oldenburg.de heruntergeladen und bearbeitet/ausgedruckt werden.

Der Vordruck „SEPA zum Einzug der Kfz-Steuer und Lastschriftmandat“ ist für alle Zulassungsvorgänge zu verwenden. Hierbei ist zu beachten, dass auf dem Vordruck zwei Unterschriften vorhanden sein müssen; nämlich die des künftigen „Halters“ und die des „Zahlers“ (rechtlicher Vertreter bei Firmen). Es ist zunächst nur die Angabe einer deutschen Bankverbindung bei einem Institut in Deutschland zulässig. Auch bei Ausfuhrkennzeichen ist ein SEPA-Vordruck vorzulegen beziehungsweise die Kfz-Steuer vorher beim Finanzamt (ab 15. Februar 2014 beim Hauptzollamt, siehe Erläuterung unten) einzuzahlen. Unvollständige oder fehlerhafte Vordrucke/Daten müssen leider zu einer Ablehnung der Zulassung führen.

Für Firmen, die mindestens 30 steuerpflichtige Kraftfahrzeuge halten, kann ab sofort beim Hauptzollamt Oldenburg auf Antrag die „Großkundeneigenschaft“ zuerkannt werden. Mit dieser Bescheinigung können sich Großkunden gegenüber der Zulassungsbehörde „ausweisen“ und sind dann davon befreit, bei jeder Fahrzeugzulassung ein neues SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen. Die Bescheinigung ist dann für jede Zulassung vorzulegen. Diese Regelung gilt ab dem 15. Februar 2014. Bis dahin ist es allerdings erforderlich, dass auch dieser Kundenkreis bei jeder Zulassung ein Original SEPA-Lastschriftmandat vorlegen muss. Ab dem 15. Februar 2014 wird für die Bearbeitung der Kfz-Steuer das Hauptzollamt Oldenburg, An der Kolckwiese 7, zuständig. Es erfolgt somit ein Wechsel der Zuständigkeit von den Finanzämtern auf die Zollverwaltung.