Oldenburg. Zum kommenden Schuljahr 2014/2015 führt die Stadtverwaltung die OldenburgCard ein und die VWG stellt das bisherige Monatsticket für Schülerinnen und Schüler auf das MIAjunior-Ticket um. „Das neue Konzept bietet die Möglichkeit, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, die Mittagsverpflegung in den Schulen und die Schülerbeförderung mit einer einzigen Identifikationskarte ohne Stigmatisierungseffekte in Anspruch zu nehmen. Dazu waren bislang drei verschiedene Medien erforderlich – Papiergutscheine, Mensa-Chip und ein Papierticket als Fahrausweis der VWG“, sagt Sozialdezernentin Dagmar Sachse. Vertreter der Stadtverwaltung und der VWG informierten über dieses bisher in Deutschland einmalige Projekt im Rahmen einer Pressekonferenz am Donnerstag, 22. Mai.
Jugendamtsleiter Dr. Frank Lammerding: „Mit der OldenburgCard können wir das Dienstleistungsniveau gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern deutlich verbessern. Darüber hinaus erwarten wir, dass sich insbesondere im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes die Abwicklung und Abrechnung erheblich vereinfachen lässt.“
Die OldenburgCard ist eine Plastikkarte, die als Ausweis- und Identifikationsmedium genutzt werden soll, um unterschiedliche kommunale Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Idee, eine OldenburgCard einzuführen, entstand in der Stadtverwaltung, nachdem das sogenannte Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) in Kraft getreten und vom Sozialamt, dem Jobcenter und dem Amt für Jugend, Familie und Schule umgesetzt worden ist. Seit der Einführung des Gesetzes erhalten Kinder und Jugendliche Leistungen, wenn die Sorgeberechtigten Hilfen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Die Leistungen sind Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und Kitaausflüge, Schulbedarf, Schülerbeförderung für SEK II-Schülerinnen und Schüler, Lernförderung, Zuschuss zur Mittagsverpflegung und Geld für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die Leistungsgewährung ist mit einem immensen Verwaltungsaufwand verbunden, da die Auszahlung zum Teil durch Sachleistungen erfolgt, wobei bei Teilleistungen derzeit Gutscheine ausgegeben werden. Beteiligt bei der Umsetzung sind Vereine, Schulen, Kindertageseinrichtungen und weitere Institutionen. Eine Projektgruppe der Stadtverwaltung hatte sich daher überlegt, wie das Verfahren optimiert werden könnte, was zur Idee der OldenburgCard führte.
Auch mit der VWG wurde dazu Kontakt aufgenommen. Die VWG übernimmt im Auftrag der Stadt Oldenburg die Beförderung von circa 9.500 Schülerinnen und Schülern der SEK I-Schulen. Im Rahmen der OldenburgCard haben Stadtverwaltung und VWG eine Kooperation vereinbart. Zeitgleich mit der Einführung der OldenburgCard tauscht die VWG die bisherigen Schülertickets aus Papier gegen ein elektronisches Ticket auf Chipkarte aus, so wie es bereits mit sehr viel Zuspruch bei den Buskunden durch die BOB-Karte oder die MIA-Karte für die Abonnenten bekannt ist. Das neue Schülerticket heißt zukünftig „MIAjunior“ und stellt innerhalb des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) eine Weiterentwicklung dar.
Die Kooperation zwischen VWG und Stadt Oldenburg hat für den größten Teil der Schülerinnen und Schüler einen wichtigen Vorteil: Sie benötigen anstelle von zwei Karten für die OldenburgCard und das Schülerticket lediglich eine Karte, denn MIAjunior deckt alle Dinge mit ab, die auch die OldenburgCard ermöglicht. „Wir als VWG freuen uns über diesen gemeinsamen Schritt, denn damit erhalten unsere jungen Kunden nicht nur ein besseres und sichereres Ticket für den Bus, sondern ebenso die Möglichkeit, ganz bequem mit einer Karte weitere Zusatznutzen in Anspruch zu nehmen. Das ist eine sinnvolle und gute Kombination“, meint Morell Predoehl, Prokurist der VWG.
An den zurzeit 20 Mensen der allgemeinbildenden Schulen werden pro Jahr circa 500.000 Essen ausgegeben. Zum kommenden Schuljahr können alle SEK I-Schülerinnen und -Schüler mit dem MIAjunior-Ticket zur Schule fahren und, wenn die Schule eine Mensa hat, mit der Karte das Essen beziehen. Es muss vorher ein Betrag beim Schulsekretariat abgegeben oder per Onlineüberweisung eingezahlt werden, so dass die Karte ein Guthaben ausweist. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, so kann beim Jobcenter oder beim Sozialamt ein Antrag gestellt werden. Die Stadt hat bei einer externen Firma ein Onlineabrechnungssystem für das Bildungs- und Teilhabepakt eingekauft. Bei einer positiven Bewilligung des Antrages werden mit der Kartennummer des MIAjunior-Tickets die Leistungen online freigeschaltet und die Schülerin oder der Schüler kann mit der Karte die Leistungen in der Schule, der Kita, bei Vereinen oder sonstigen Leistungserbringern erhalten. Die Leistungserbringer rechnen über das Onlineportal die erbrachten Leistungen mit dem Jobcenter oder dem Sozialamt ab. Stellen Personensorgeberechtigte von Kindern oder Jugendlichen, die kein MIAjunior-Ticket haben, einen Antrag, so wird vom Jobcenter oder dem Sozialamt die OldenburgCard ausgehändigt und freigeschaltet, so dass diese ihre Leistungen mit der OldenburgCard erhalten können.
Leistungen, für die bisher mehrere Medien benötigt wurden, können so mit einer einzigen Karte stigmatisierungsfrei beansprucht werden. Aufgrund der monatlichen automatisierten Abrechnungsläufe ist darüber hinaus eine Kalkulationssicherheit für die Leistungsanbieter gegeben. Leistungsanbieter brauchen keine Rechnungen mehr an das Jobcenter/Sozialamt schreiben, da über das Onlineverfahren auch die Finanzabwicklung erfolgt. Es entfällt für Eltern die Notwendigkeit, den Kindern oder Jugendlichen jeden Tag Geld für das Mensaessen mitgeben zu müssen.
Nach der Einführung der OldenburgCard wird sich die bestehende Arbeitsgruppe weiter Gedanken dazu machen, welche sonstigen Leistungen mit der OldenburgCard noch abgebildet werden können (zum Beispiel Eintritt in verschiedenste Einrichtungen der Stadt, Ausleihfunktion in der Stadtbibliothek).
Alle Informationen rund um die OldenburgCard gibt es auch im Internet unter www.olcard.de.