Oldenburg. Im Oktober startet der nächste Qualifizierungskurs für künftige Kindertagespflegepersonen. Er umfasst 160 Unterrichtsstunden sowie ein 40-stündiges Praktikum, dauert rund acht Monate und schließt mit einem Zertifikat ab. Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit Pädagogik, Psychologie, Recht, Gesundheit, Förderung und Bildung. Die Qualifizierung findet in den Abendstunden beziehungsweise an einzelnen Tagen am Wochenende statt und kann berufsbegleitend besucht werden. Sie wird im Auftrag der Stadt Oldenburg von der Evangelischen Familien-Bildungsstätte durchgeführt.
Wieviel kostet der Qualifizierungskurs?
Die Teilnahmegebühr für den Qualifizierungskurs beträgt 570 Euro. Bei Aufnahme einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in Oldenburg werden 510 Euro vom Amt für Jugend und Familie erstattet.
Was sind die Aufgaben einer Kindertagespflegeperson?
Kindertagespflegeperson leisten einen wichtigen Beitrag, damit Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranwachsen. Im Sinne einer Erziehungspartnerschaft mit den Eltern wird so die Erziehung in der Herkunftsfamilie ergänzt. Zusätzlich leisten Tagesmütter und Tagesväter mit ihrem Betreuungsangebot einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
Wo arbeite ich als Tagesmutter oder Tagesvater?
Selbständige Kindertagespflegepersonen betreuen in der Regel in der eigenen Wohnung oder in eigens dafür ausgewählten Räumen. Ein Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen ist möglich. In besonderen Fällen können Tagesmütter oder Tagesväter aber auch im Haushalt der Eltern tätig werden. Es bestehen auch Anstellungsmöglichkeiten bei freien Trägern oder direkt in einigen Unternehmen, die die Kindertagespflege als Betreuungsmöglichkeit für Kinder der Mittarbeitenden anbieten.
Wie viele Kinder darf ich gleichzeitig betreuen?
Eine Kindertagespflegeperson darf bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Selbständige Tagesmütter und Tagesväter entscheiden selbst darüber, wie viele Betreuungsstunden pro Woche angeboten und welche Kinder in die Gruppe aufgenommen werden sollen. Bei angestellten Kindertagespflegepersonen sind die Vorgaben des jeweiligen Arbeitgebers maßgeblich.
Und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person, die psychisch und physisch gesund ist und keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis hat, als Kindertagespflegeperson tätig werden. Wer keine pädagogische Ausbildung hat, muss an einer Qualifizierungsmaßnahme in Kindertagespflege teilnehmen und erfolgreich abschließen. Kenntnisse in der deutschen Sprache sind unerlässlich. Die Freude an der Arbeit mit Kindern muss deutlich erkennbar sein.
Wo kann ich mehr erfahren?
Weitere Informationen gibt es in der Familien-Bildungsstätte bei der Fachbereichskoordinatorin Carola Kürten unter der Telefonnummer 0441 48065696, per E-Mail an info[at]efb-oldenburg.de oder auf der städtischen Website unter www.oldenburg.de/kindertagespflege ».