Neue Verordnung des Landes erlaubt nun auch kulturelle Veranstaltungen

05.06.2020

Neue Verordnung des Landes erlaubt nun auch kulturelle Veranstaltungen

Oldenburg. In Niedersachsen sind von Montag, 8. Juni, an wieder kulturelle Veranstaltungen unter strengen Auflagen möglich. Die neue Verordnung des Landes, die die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus regelt, sieht weitere Lockerungen vor. Danach sind jetzt auch öffentliche und kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel möglich, sofern nicht mehr als 250 Menschen teilnehmen. Die Veranstalter müssen jedoch sicherstellen, dass die Besucherinnen und Besucher beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung einen Abstand von 1,5 Metern zueinander halten und sich während der Veranstaltung auf Sitzplätzen befinden.

Zulässig sind wieder touristische Busreisen und die Benutzung von Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen sowie die Benutzung von Dusch-, Wasch- und Gemeinschaftsräumen in öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Auch die Zahl der Teilnehmenden an Hochzeiten, Familienfeiern und Beisetzungen wird in der neuen Verordnung erhöht – und zwar auf 50 Personen. Für Trauungen im Oldenburger Standesamt gilt wegen der begrenzten Raumgröße weiterhin die Höchstzahl von zehn Personen.

Unverändert gelten aber ab Montag, 8. Juni, auch weiterhin die Grundsätze, Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten. Ebenso gelten für fast alle zulässigen Angebote besondere Hygienevorschriften, die die Gefahr einer Infektion vermindern. Auch die bisherigen Dokumentationspflichten bestehen fort, um eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für Restaurants.