Mit der Kraft der Sonne Strom erzeugen – sogar auf dem Balkon

27.04.2021

Mit der Kraft der Sonne Strom erzeugen – sogar auf dem Balkon

Oldenburg. Wichtiger Beitrag zum Klimaschutz: Ein vom Rat der Stadt Oldenburg am Montag, 26. April, beschlossenes „Förderprogramm Photovoltaik“ soll mehr Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren, in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Durch die Neufassung der Förderrichtlinie erhalten Oldenburgerinnen und Oldenburger höhere Zuschüsse für die Installation einer stromerzeugenden Solaranlage. Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit einer Größe von bis zu 35 Kilowatt Peak auf Bestands- und Neubauten im Stadtgebiet.

Seit Bestehen des Fördertopfes im Jahr 2019 haben knapp 300 Oldenburgerinnen und Oldenburger einen Förderantrag bei der Stadtverwaltung gestellt. Fertiggestellt wurden bislang Anlagen mit einer Gesamtleistung von circa 1,6 Megawatt. Im Durchschnitt liegt die geförderte Anlagenleistung bei einer Spitzenleistung von sieben Kilowatt, und die Umsetzung erfolgt größtenteils auf Dächern von Einfamilienhäusern. Um die Geschwindigkeit beim Ausbau der Photovoltaik-Nutzung in Oldenburg zu erhöhen, hat der Rat der Stadt nun die Fördersätze aufgestockt und die im Fördertopf zur Verfügung stehende Summe auf 500.000 Euro für 2021 erhöht. Das sind die Eckpunkte des neuen Förderprogramms:

•    Gestaffelte Fördersätze für Anlagen bis zu 35 Kilowatt Spitzenleistung:
o    Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von drei bis zehn Kilowatt Spitzenleistung (kWp) werden mit 150 Euro pro voller kWp gefördert.
o    Größere Anlagen mit einer installierten Leistung von 11 bis 20 Kilowatt werden im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp mit 150 Euro gefördert, und für jedes zusätzliche kWp gibt es bis zu einer Größe von 20 kWp 125 Euro Förderung.
o    Bei einer bis zu 35 Kilowatt großen Anlage wird eine zusätzliche Förderung von 100 Euro ab 21 kWp gewährt. Der Förderhöchstbetrag bei einer Anlage mit 35 Kilowatt liegt somit bei 4.250 Euro.

•    Zusätzlicher Innovationsbonus:
Neu in der Förderrichtlinie ist ein Bonus von 1.000 Euro für Fassadenmodule, für Hybridanlagen, die sowohl Wärme wie auch Strom erzeugen (PVT-Module), und für sogenannte Überdachungsanlagen, die zum Beispiel für die Überdachung von Carports oder auch Wintergärten eingesetzt werden.
Der Innovationsbonus wird zusätzlich zu den gestaffelten Fördersätzen ausgezahlt.

•    Zuschuss für Balkonmodule:
Wenn kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht, unterstützt die Stadt bei der Anschaffung eines Balkonmoduls mit einem Festbetrag in Höhe von 300 Euro. Die Anlagen müssen über einen eingebauten Modulwechselrichter verfügen und entweder über eine feste Kabelverbindung oder über eine sogenannte Energiesteckdose den Strom in den Endstromkreislauf der Wohnung einspeisen. Fördervoraussetzung ist, dass der vorhandene Stromzähler den technischen Vorschriften entspricht und die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet wird.

•    Förderung von Altanlagen:
Für Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, entfiel Ende 2020 die EEG-Förderung. Der Strom kann zwar weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist werden, doch die Vergütung ist so gering, dass sich das Einspeisen von Strom kaum rechnet.
Die Stadt hat daher zusammen mit dem Netzbetreiber das Förderprogramm um einen weiteren Punkt erweitert: Gefördert wird die Umstellung der Anlage von einer Volleinspeisung auf eine Anlage mit anteiligem Eigenverbrauch (einer Überschusseinspeisung). Hierfür muss beim Netzbetreiber ein Antrag zur Änderung des Messkonzeptes gestellt werden. Die Kosten für den Zählertausch in Höhe von 150 Euro werden vollständig von der Stadt übernommen. Die Umstellung erfolgt hierbei in zwei Schritten: Zunächst wird der Stromzähler durch EWE NETZ getauscht und die PV-Anlage dann durch einen Elektroinstallateur „umgeklemmt“. Im Regelfall ist Letzteres in zwei bis drei Stunden erledigt und kostet circa 350 Euro.

Kontakt und Beratung:
Weitere Informationen zu Förderanträgen und Beratungen für Photovoltaikanlagen sind telefonisch bei Tarek Abu-Ghazaleh unter 0441 235-2847 oder per E-Mail an energie@stadt-oldenburg.de zu erhalten.
Das Antragsformular ist im Internet unter www.oldenburg.de/pv-foerderung zu finden.