Oldenburg. Nach der neuesten Verordnung des Landes über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus dürfen Großveranstaltungen mit mehr als eintausend Besuchern bis zum 31. Oktober 2020 nicht stattfinden. Aufgrund dieser Landesvorgabe fällt leider auch der Kramermarkt 2020 aus, der in diesem Jahr vom 2. Oktober 2020 bis zum 11. Oktober 2020 seine Tore für mehr als eine Millionen Besucherinnen und Besucher geöffnet hätte.
Der Kramermarkt ist bis Ende letzter Woche weiter geplant worden. In diesem Jahr gingen knapp 950 Bewerbungen von Schaustellergeschäften ein. Jedes Jahr werden circa 250 Betriebe auf dem Markt platziert. Bereits Anfang März 2020 hat die Marktverwaltung bekannt gegeben, dass im Gegensatz zum Vorjahr wieder zwei Großzelte auf dem Markt aufgebaut werden sollten. Zusätzlich haben bereits elf weitere Großfahrgeschäfte eine Zulassung für den Markt erhalten. Diese sind nun hinfällig.
Auch für den traditionellen Kramermarktsumzug liegen bereits zahlreiche Bewerbungen vor. Allerdings deutlich weniger, auch weil aufgrund der Kontaktverbote eine sach- und zeitgerechte Vorbereitung in den interessierten Verbänden, Vereinen und Gruppen kaum abschätzbar war.
Für die Schaustellerbetriebe ist die Corona-Pandemie eine enorme wirtschaftliche Belastung. So ziemlich alle reisenden Schausteller sind derzeit in ihrer Existenz bedroht. „Die Absage des Kramermarktes nimmt uns auch den letzten Hoffnungsschimmer, ins normale Leben zurückzukehren. Wir sind bemüht, mit der Stadt Alternativen zu suchen, weil die einzelnen Schaustellerbetriebe schon jetzt vor dem Aus stehen. Die kleineren Betriebe haben mit der Platzierung im Stadtgebiet eine Überlebenschance, diese ist aber für Karussellbetreiber nicht gegeben.“ sagt Michael Hempen, Vorsitzender des Oldenburger Schaustellerverbands.
Die Marktverwaltung weist explizit darauf hin, dass das Veranstaltungsverbot aktuell nur bis zum 31. Oktober 2020 befristet ist. Für den im November beginnenden Lamberti-Markt gilt dieses Verbot nicht. Die Marktverwaltung prüft auf der Grundlage der weiteren tatsächlichen und rechtlichen Entwicklung, ob und inwieweit der beliebte Weihnachtsmarkt in diesem Jahr stattfinden kann.