Hunde können rückwirkend ohne Bußgeld angemeldet werden

22.01.2019

Hunde können rückwirkend ohne Bußgeld angemeldet werden

Oldenburg. Aktuell haben in Oldenburg etwa 6.500 Hundehalter ihren Hund bei der Stadt Oldenburg angemeldet. Insgesamt dürfte es aber deutlich mehr Hunde in der Stadt geben, davon geht die Stadtverwaltung jedenfalls aus. Dieses wird auch durch einen Artikel in der Nordwest-Zeitung vom 9. Januar 2019 bestätigt. Danach sind in Oldenburg deutlich mehr Hunde im Tierregister „Tasso“ registriert, als steuerlich erfasst.
Leider muss die Stadtverwaltung feststellen, dass Hundehalter mit der Anmeldepflicht für ihre Hunde bisweilen sehr nachlässig umgehen. Bei Kontrollen im ganzen Stadtgebiet fallen immer wieder Hunde auf, die nicht angemeldet sind. Dann wird neben der Veranlagung zur Hundesteuer auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Verstoß gegen die Meldepflicht kann im schwersten Fall mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In der Vergangenheit wurden bei festgestellten Verstößen auch zahlreiche Bußgelder festgesetzt.

Die Stadt Oldenburg weist vor dem Hintergrund dieser Entwicklung noch einmal auf die bestehenden Regelungen hin. Danach müssen Hundehalter ihre Hunde nach der städtischen Hundesteuersatzung binnen 14 Tagen nach Anschaffung des Hundes oder Zuzug nach Oldenburg bei der Stadt Oldenburg anmelden.

Bis zum 15. Februar 2019 gibt die Stadt Hundehaltern sogar die Möglichkeit, ihre Hunde rückwirkend anzumelden. In diesen Fällen und in diesem Zeitraum wird auf ein Bußgeld verzichtet. Die Anmeldung muss schriftlich (per Post: Fachdienst Finanzen, Pferdemarkt 14, 26105 Oldenburg, per Fax: 235-3121, per E-Mail: steuern(@)stadt-oldenburg.de) oder persönlich nachgeholt werden.
Nähere Informationen unter Telefon 0441 235-4444.