Oldenburg: Besondere Lebensumstände erfordern besondere Ausbildungsformen. Das Job-center Oldenburg berät seit mehreren Jahren Bewerberinnen und Bewerber bestimmter Ziel-gruppen (wie beispielsweise Alleinerziehende) hinsichtlich ihrer Chancen, im Rahmen einer be-trieblichen Ausbildung oder Umschulung in Teilzeit einen Berufsabschluss zu erwerben. Das Berufsbildungsgesetz lässt diese Möglichkeiten bereits seit 2005 zu. Ausbildungswillige Bewer-berinnen und Bewerber können so, trotz zeitlicher Inanspruchnahme in der Familie, beispiels-weise wegen Betreuung von Kindern oder Pflege von Familienangehörigen, eine Ausbildung oder Umschulung absolvieren. Die Gruppe der Bewerberinnen und Bewerber mit Teilzeiterfordernis bildet erfahrungsgemäß für die Arbeitgeber ein hochmotoviertes und starkes Potenzial, das einen positiven Beitrag zur Fachkräftesicherung leistet.
„Ein Berufsabschluss lohnt sich in jedem Fall“, so Jobcenter-Geschäftsführer Volker Trautmann. Die Chancen am Arbeitsmarkt steigen, die Absolventen stehen auf „eigenen“ Füßen, entwickeln sich persönlich weiter und sind den eigenen Kindern ein Vorbild.
Diese Einstellung hatte auch die alleinerziehende Mutter Isabel Klug aus Oldenburg und ent-schied sich Anfang 2011, eine Ausbildung bzw. eine Umschulung in Teilzeit anzustreben. Isabel Klug hat den für sie passenden Arbeitgeber gefunden. Die Walther Schumacher GmbH hat ihr nach einem gegenseitigen Kennenlernen im Rahmen eines Vorstellungsgespräches und einem sich anschließenden Praktikum einen Umschulungsplatz zur Bürokauffrau in Teilzeit angeboten. Heute arbeitet Frau Klug, nachdem sie mit sehr guten Noten den Berufsabschluss erlangt hat, weiterhin im Umschulungsbetrieb. Sie wurde in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsver-hältnis in Teilzeit übernommen. Die Walther Schumacher GmbH ist von den Fähigkeiten ihrer Mitarbeiterin überzeugt und geht mit gutem Beispiel voran. In dem Betrieb wurden zudem eine weitere Bürokauffrau und eine Fachkraft für Lagerlogistik in Teilzeit umgeschult.
Für die Wahl des betrieblich zu erlernenden Berufes gibt es in der Regel keine Einschränkungen. Generell kann jeder Ausbildungsberuf auch als Ausbildung oder Umschulung in Teilzeit absolviert werden. Erschwernisse lagen in der Vergangenheit eher darin Betriebe zu finden, die dazu die Bereitschaft zeigten. Inzwischen wird erfreulicher Weise über die Thematik und die damit verbundenen Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen Seite und Arbeitgeber auf der anderen Seite verstärkt - auch auf den Internetseiten der Kammern - infor-miert.
Bei Fragen zur Teilzeitausbildung oder Umschulungen in Teilzeit und im Hinblick auf Unterstüt-zungsmöglichkeiten können sich interessierte Arbeitgeber gerne an das Jobcenter Oldenburg wenden. Emailadresse: Jobcenter-Oldenburg.Team-780@jobcenter-ge.de