Entschädigungen bei Corona-bedingtem Verdienstausfall

28.07.2020

Entschädigungen bei Corona-bedingtem Verdienstausfall

Oldenburg. Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf, kann einen Verdienstausfall erleiden. In bestimmten Fällen kann es für diesen jedoch aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung geben. Seit dem 30. März 2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Neu ist, dass die Entschädigungen für Verdienstausfälle jetzt auch online beantragt werden können.

Mit dem Online-Antrag können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen. Dann werden die Anträge schnell, einfach und papierlos an die Stadt Oldenburg übermittelt. Selbstverständlich können auch weiterhin Papieranträge übersandt werden.

Weitere Informationen sowie den Antrag gibt es im Internet unter www.ifsg-online.de. Der Online-Antrag bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusätzlich die Möglichkeit, einen sogenannten „Sammelantrag“ für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stellen.