Oldenburg. Seit dem 16. März sind die Kindertagesstätten geschlossen und es werden nur Notgruppen angeboten. Auch in der Kindertagespflege werden derzeit kaum Kinder betreut. Oberbürgermeister Jürgen Krogmann hat deshalb entschieden, dass für den Zeitraum der Schließung von den Eltern keine Elternbeiträge zu zahlen sind. Auch den freien Trägern und den Tagespflegepersonen werden die Einnahmeausfälle über die Betriebskostenabrechnungen erstattet.
In Oldenburg gilt diese Regelung für 3.000 Kinder (2.500 in Krippen/Horten und 500 in Kindertagespflege). Nur für diese Betreuungen werden Elternbeiträge erhoben. Kindergärten sind ohnehin beitragsfrei. Insgesamt rechnet die Stadt mit einer Erstattungssumme von etwa 300.000 Euro.
Die Benutzerregeln sehen für den Kitabereich vor, dass bei einer Nichtbetreuung von mehr als drei Tagen eine Erstattung ab dem ersten Tag erfolgt. Die Satzung für die Kindertagespflege sieht vor, dass eine Erstattung ab dem achten Tag der Nichtbetreuung erfolgt. Im Zuge der Gleichbehandlung hat die Stadt entschieden, ab dem ersten Tag der Nichtbetreuung auf die Zahlung des Elternbeitrages zu verzichten.