Ein Umzug und 100 Euro

23.07.2024

Ein Umzug und 100 Euro

Oldenburg. Es ist ein willkommener Bonus im Geldbeutel: Auszubildende und Studierende, die im Jahr 2024 studiums- oder ausbildungsbedingt erstmalig nach Oldenburg ziehen und hier ihren Hauptwohnsitz anmelden, können sich über ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro freuen. Voraussetzung dafür ist ebenfalls, dass sie an einer Oldenburger Hochschule eingeschrieben oder in einem Oldenburger Betrieb angestellt sind. Als Nachweis dient die Immatrikulationsbescheinigung oder die Ausbildungsbescheinigung. Außerdem müssen die Neu-Bürgerinnen und Neu-Bürger ihren Oldenburger Hauptwohnsitz bis zum Stichtag des 30. Juni 2025 noch innehaben.

Bis 31. Dezember beantragen

Das entsprechende Antragsformular sowie weitere Informationen gibt es online unter www.oldenburg.de/begruessungsgeld ». Alle Interessierten können das Begrüßungsgeld bis Dienstag, 31. Dezember, beantragen. Im Spätsommer 2025 werden dann die Voraussetzungen überprüft und der Willkommensbonus anschließend ausgezahlt.