Oldenburg.Die Stadt Oldenburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Verhaltensregeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten aufstellt. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz.
Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder dem besonders betroffenen Gebiet bestimmte Einrichtungen nicht betreten.
Dazu gehören Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe.
Mehr Informationen unter www.oldenburg.de/corona-verfuegungen