Oldenburg. Boostern oder testen: Um die aktuelle 2G-plus-Regelung in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens zu erfüllen und daran teilhaben zu können, gibt es nur diese beiden Optionen. Wer jedoch zu früh dran ist mit der Auffrischungsimpfung, muss wenigstens eine Testmöglichkeit bekommen. Deshalb haben Stadtverwaltung und Betreibende von Corona-Teststellen in den vergangenen zwei Wochen mit Hochdruck an dem Ausbau des Testangebots für Bürgerinnen und Bürger gearbeitet. So werden bis Mitte Januar über 50 Teststellen in Oldenburg ihren Betrieb aufgenommen haben – so viele wie noch nie seit Beginn der Pandemie. Aktuell sind 38 Teststellen geöffnet (Stand: 17. Dezember), einige davon auch an den Feiertagen.
Seit der Einführung der 2G-plus-Regelung wurde das Gesundheitsamt von Bewerbungen möglicher Betreiber regelrecht überrollt: Rund 100 Anfragen sind seit Ende November eingegangen, die größtenteils mit einer telefonischen Erstberatung einhergingen. Alle haben die Mindestanforderungen an Teststellen sowie die einzureichenden Unterlagen per E-Mail bekommen – doch nicht jeder erfüllte diese. So konnten 12 Anträge nicht zum Abschluss gebracht werden, 16 weitere wurden von den Betreibern selbst zurückgezogen und in 41 Fällen haben sich die Betreiber nach der ersten Anfrage nicht mehr gemeldet. Letztlich kam es so von den rund 100 Anträgen zum Abschluss von 31 Beauftragungen, deren Eröffnungen teilweise noch ausstehen. Zusätzlich gab es eine weitere Eröffnung für eine Hilfs-/Rettungsorganisation, für die keine Beauftragung nötig ist, sowie zwei Reaktivierungen. Zudem waren bereits vor der 2G-plus-Regelung einige Testzentren geöffnet.
Laut Bundesanzeiger ist die Bewerbungsphase für neue Corona-Teststellen am 15. Dezember 2021 abgelaufen, eine Beauftragung darüber hinaus ist aktuell nicht erlaubt. Interessierte können sich über die gültige Coronavirus-Testverordnung online auf der Landes-Website informieren: www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Wer eine Corona-Teststelle in Oldenburg eröffnen wollte, musste einige Mindestanforderungen erfüllen. In einem telefonischen Erstgespräch wurden Fragen und das weitere Prozedere geklärt. So waren neben einem Hygienekonzept inklusive Hygieneplan und Desinfektionsplan unter anderem auch ein qualifiziertes Führungszeugnis aller Geschäftsführenden, eine eidesstattliche Versicherung, eine Anbindung an die Corona-Warn-App, Schulungszertifikate und weitere Unterlagen dem Antrag beizulegen. Nach eingehender Prüfung gab dann das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg das Startsignal – oder forderte Nachbesserungen oder fehlende Unterlagen an.
Eine Übersicht mit allen aktuellen Testangeboten ist unter www.oldenburg.de/corona-testzentren zu finden. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. Sobald Terminbuchungen für die neu hinzugekommenen Standorte möglich sind, finden Sie diese auf der Website.