Berufsbildende Schulen: Neue Klassen starten ab dem 5. August

25.07.2024

Berufsbildende Schulen: Neue Klassen starten ab dem 5. August

Oldenburg. „Nach der Schule ist vor der Schule“ – das gilt für hunderte Jugendliche ab Montag, 5. August. Dann beginnt mit dem Start der Berufsausbildung auch die Berufsschulpflicht – und die „Einschulung“ an einer der vier Oldenburger berufsbildenden Schulen. Dazu müssen die Schülerinnen und Schüler ihren Ausbildungsvertrag (sofern erforderlich), ihr Schreibmaterial beziehungsweise Tablet und ihr Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Vollzeitschule mitbringen. Zum Besuch einer berufsbildenden Schule verpflichtet sind alle Jugendlichen, die eine Ausbildung beginnen, sowie alle, die die Sekundarstufe I verlassen und ihre zwölfjährige Schulpflicht noch nicht erfüllt haben. Eine Anmeldung über das Portal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de ») durch den Ausbildungsbetrieb ist erforderlich. 

Berufsbildende Schulen Haarentor
An den Berufsbildenden Schulen Haarentor (Berufsbildungszentrum für Wirtschaft, Informatik und Gesundheit), Ammerländer Heerstraße 33/39, findet die Einschulung für alle neuen Klassen am Montag, 5. August, statt. Die genaue Uhrzeit und der jeweilige Klassenraum werden rechtzeitig unter www.bbs-haarentor.de » sowie am Einschulungstag auf entsprechenden Hinweistafeln bekanntgegeben. Weitere Informationen gibt es auch unter Telefon 0441 77915-0.

Berufsbildende Schulen Wechloy
An den Berufsbildenden Schulen Wechloy (Berufsbildungszentrum für Wirtschaft, Recht und Verwaltung), Am Heidbrook 10, Telefon 0441 2182-0, findet die Einschulung für alle Klassen der Teilzeit-Berufsschule in der Woche vom 5. bis zum 7. August statt. Die konkreten Termine und Uhrzeiten der Einschulungstermine für die einzelnen Bildungsgänge werden auf der Website der BBS Wechloy veröffentlicht. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bbs-wechloy.de ».

Bildungszentrum für Technik und Gestaltung (BZTG)
Die technischen und gestalterischen Berufe werden am Bildungszentrum für Technik und Gestaltung (BZTG) an der Straßburger Straße 2 beziehungsweise Ehnernstraße 132 angeboten. Abweichend vom bisherigen Vorgehen findet in diesem Jahr ein zentraler Einschulungstag am Montag, 5. August, statt – und zwar auch für die Schülerinnen und Schüler, deren regulärer Schultag nicht der Montag ist. Ausbildungsbetriebe können sich im Internet unter www.bztg-oldenburg.de » über den ersten Unterrichtstag informieren.

Berufsbildende Schulen 3 (BBS 3)
An den Berufsbildenden Schulen 3 (BBS 3), Maastricher Straße 27, findet die Einschulung für die Vollzeit-Schülerinnen und -schüler – sofern sie nicht bereits erfolgt ist – am Montag, 5. August, statt. Die neuen Klassen der Berufsfachschulen, Berufseinstiegsschulen, Fachoberschulen, Fachschulen und Beruflichen Gymnasien werden zu unterschiedlichen Tagen und Zeiten eingeschult. 
Die genaue Uhrzeit und der jeweilige Klassenraum werden rechtzeitig unter www.bbs3-ol.de » unter dem Stichwort „Einschulung“ sowie am Einschulungstag auf entsprechenden Hinweistafeln bekanntgegeben. Ebenfalls sind unter diesem Stichwort die bereits bestehenden Klassen mit den ersten Unterrichtstagen gelistet. Die Schultage für die Berufsschulklassen sind den Betrieben mitgeteilt worden und auch im Internet unter www.bbs3-ol.de » nachzulesen. Weitere Informationen gibt es auch unter Telefon 0441 983610.

Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die für das neue Schuljahr noch einen Schulplatz an den BBS 3 suchen und noch keinen Schulplatz an einer berufsbildenden Schule angenommen haben, werden gebeten, sich am Montag, 5. August, um 15 Uhr mit dem letzten Zeugnis im Eingangsbereich der BBS 3 zu melden.

Jugendliche müssen zwölfjährige Schulpflicht erfüllen
Jugendliche, die zum Ende des vergangenen Schuljahres eine allgemeinbildende Schule verlassen und noch keinen zwölfjährigen Schulbesuch hinter sich haben, sind weiterhin schulpflichtig. Wer eine Berufsausbildung beginnt, ist verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Das gilt auch für Auszubildende, die ihre zwölfjährige Schulpflicht bereits erfüllt haben. Jugendliche, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben und keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten, müssen ihre Schulpflicht nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule an einer berufsbildenden Schule erfüllen. Sie können eine Berufseinstiegsschule, eine Berufsfachschule oder eine andere Vollzeitschule besuchen. Die Anmeldungen für die Vollzeitschulen an den berufsbildenden Schulen wurden bereits im Februar entgegengenommen, sind im Falle von Schulpflichtigen aber auch jetzt noch möglich. Auskünfte über noch bestehende Aufnahmemöglichkeiten erteilen die Schulen.

Umschulungen
Wer eine Umschulung beginnt, kann die Aufnahme in eine berufsbildende Schule beantragen. Vor Beginn des Schulbesuchs müssen die Umschülerinnen und Umschüler den Aufnahmeantrag des Umschulungsträgers – der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung – vorlegen.

Online mehr erfahren
Weitergehende Informationen über alle Oldenburger berufsbildenden Schulen gibt es im Internet unter www.bbs-ol.de », Informationen zu den Schulanmeldungen sind ebenso unter www.oldenburg.de/schule » zu finden.