Außengastronomie kann ab Montag öffnen

07.05.2021

Außengastronomie kann ab Montag öffnen

Oldenburg. Die Oldenburger Außengastronomie mit Speisenangebot kann von Montag, 10. Mai, an öffnen. Das sieht die Verordnung des Landes Niedersachsen vor.

Die Öffnung kann ohne Genehmigung der Stadt erfolgen, es muss aber ein Hygienekonzept vorliegen (eine Zulassung des Konzeptes ist nicht erforderlich). Die Gäste müssen einen negativen Corona-Test mitbringen und die Abstandsregeln müssen  eingehalten werden.

Ebenso besteht eine Dokumentationspflicht (schriftlich oder digital) und eine Sperrzeit (23 bis 6 Uhr des Folgetages).

Die entsprechende Öffnung unter den vorgenannten Bedingungen ist nach der Verordnung erlaubt und bedarf keiner zusätzlichen Genehmigung (etwaige Sondernutzungserlaubnisse für eine Außenbestuhlung vorausgesetzt). Neue Sondernutzungserlaubnisse können unter sondernutzung@stadt-oldenburg.de beantragt werden.