Aus für „Wein-Box“ an der Nordstraße

09.03.2022

Aus für „Wein-Box“ an der Nordstraße

Oldenburg. Ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Alkoholverkaufsautomat an der Nordstraße nahe der Amalienbrücke sorgt für Katerstimmung: Nicht nur, dass die sogenannte „Wein-Box“ gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstößt. Der von einem Wetterschutz umgebene Selbstbedienungsautomat steht auch unmittelbar vor einem der imposantesten Streetart-Kunstwerke in der Stadt und verstellt den Blick auf die Hauswandbemalung, die ein Massai-Mädchen zeigt. Zumindest gegen die Gefährdung des Jugendschutzes hat die Stadtverwaltung eine Handhabe: Der Betreiberin des Automaten wurde jetzt per Bescheid untersagt, in dem Automaten alkoholische Getränke anzubieten.

Die Stadtverwaltung hofft, dass nach dem Wegfall der „Geschäftsgrundlage“ auch der Grundstückseigentümer reagiert und die „Wein-Box“, die sich auf privatem Grund befindet, entfernen lässt. Die Aufstellung und der unzulässige Betrieb des Automaten haben in den vergangenen Wochen für Unmut unter Hausbewohnerinnen und Hausbewohnern, Nachbarinnen und Nachbarn sowie Passantinnen und Passanten gesorgt.

Gegen die Betreiberin des Automaten wurde zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie muss mit einem Bußgeld rechnen, dessen Höhe bis zu 3.000 Euro bemessen kann. Mündlichen und schriftlichen Aufforderungen, den mit Weinflaschen gefüllten Automaten außer Betrieb zu setzen, war sie nicht nachgekommen. Wenn sie der Untersagungsverfügung nicht Folge leistet, wird der Verkaufsautomat versiegelt werden. Bei eventuellen Zuwiderhandlungen droht zudem ein Zwangsgeld.

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden. Ausnahmen sind möglich, wenn der Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort steht oder in einem gewerblichen Raum aufgestellt ist und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass keine Minderjährigen Alkoholika entnehmen können. Diese Ausnahmefälle sind an der Nordstraße nicht gegeben. „Auch wenn die so genannte Wein-Box auf einem Privatgrundstück steht, so befindet sich dieser Automat unter freiem Himmel in der Öffentlichkeit, weil er einem unbegrenzten Personenkreis – also auch Kindern und Jugendlichen – jederzeit zugänglich ist“, betont der Jugendschutzbeauftragte der Stadt Oldenburg, Mario Mohrmann.

Foto: Stadt Oldenburg
Ärgernis: Ein Alkoholverkaufsautomat versperrt an der Nordstraße den Blick auf ein Massai-Wandbild. Die Stadt hat den Betrieb der „Wein-Box“ untersagt. Foto: Stadt Oldenburg