Auf alles vorbereitet: Winterdienst und Schulausfall bei Schnee und Eis

04.12.2019

Auf alles vorbereitet: Winterdienst und Schulausfall bei Schnee und Eis

Oldenburg. Der Winter steht vor der Tür: Straßenglätte ist angesichts sinkender Temperaturen vorprogrammiert, auch Schnee und Eis sind in den nächsten Wochen nicht auszuschließen: „Für den Extremfall ist der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Oldenburg aber bestens vorbereitet“, sagt Volker Schneider-Kühn, Leiter des AWB. „Die Lagerhalle für Streumittel ist mit rund 400 Tonnen gefüllt, und Nachlieferungen werden im Bedarfsfall kurzfristig geordert.“

Bei Schnee und Eisglätte sind je nach Bedarf acht große und neun kleinere Räum- und Streuwagen sowie weitere verschiedene Einsatzfahrzeuge unter Federführung des AWB im Einsatz. Rund 120 in Bereitschaft befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste Straßenunterhaltung und Stadtgrünpflege sowie des AWB werden je nach Wetterlage mobilisiert. Im vergangenen Winter hatte der AWB rund 400 Tonnen Streumittel verbraucht.

Rechtlich notwendig ist Winterdienst auf gefährlichen und zugleich verkehrswichtigen Stellen auf Fahrbahnen und Radwegen sowie auf Fußgängerüberwegen. Bei Schnee und Glätte räumt der AWB ab 5 Uhr morgens Fahrbahnen und Radwege entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung. Darüber hinaus werden Fahrbahnen und Radwege der Ausfallstraßen sowie wichtiger innerstädtischer Verbindungsstraßen, wesentliche Strecken der VWG-Buslinien und Schulbuslinien geräumt und gestreut. Besonders wichtig sind auch kritische Bereiche wie die Amalienbrücke oder die Unterführung an der Ammerländer Heerstraße. In den späteren Abendstunden (ab circa 20 Uhr) und in nachgeordneten Straßen wird grundsätzlich kein Winterdienst ausgeführt.

Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege, die an ein Grundstück grenzen, müssen vom Eigentümer dieses Grundstückes in einer Breite von mindestens 1,5 Meter geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden. Gibt es keinen angelegten Gehweg, ist ein 1,5 Meter breiter Streifen ab dem Straßenrand zu räumen und zu streuen. Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sollten beim Vermieter oder der Hausverwaltung nachfragen, wer den Winterdienst erfüllen muss.

Es gilt der Grundsatz: Erst räumen – dann gegebenenfalls streuen. Um die Umwelt zu schonen, ist Streusalz nur bei extremen Wetterlagen wie Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an heiklen Stellen wie Treppen, Rampen oder auf Strecken mit starkem Gefälle erlaubt. Grundsätzlich sollte mit einem abstumpfenden Mittel wie Sand, Granulat oder Splitt gestreut werden. Dabei ist der Winterdienst montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr vorzunehmen und bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen.

Wenn es nachts stark geschneit oder sich Glatteis gebildet hat, prüfen Feuerwehr, Polizei und VWG, ob die Schule wie gewohnt beginnen kann oder ob es zu gefährlich ist, die Schülerinnen und Schüler loszuschicken. Können die Busse nicht fahren, kann auch die Schule nicht wie gewohnt beginnen. Die Stadt Oldenburg gibt in diesem Fall über Radiostationen und andere Medien sowie über www.oldenburg.de und die KATWARN-APP (online unter www.oldenburg.de/katwarn) bekannt, dass die Schülerinnen und Schüler erst zur dritten Stunde erscheinen müssen. Üblicherweise wird dies am frühen Morgen entschieden. Bürgerinnen und Bürger können sich ebenso über das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-4444 informieren. Auch wenn bei verspätetem Schulbeginn vor der dritten Stunde kein regulärer Unterricht stattfindet, sind die Schulen geöffnet und stellen eine Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler sicher.