Ab sofort Stallpflicht für Freilandgeflügel

13.11.2020

Ab sofort Stallpflicht für Freilandgeflügel

Oldenburg. Wegen des vermehrten Auftretens des hochansteckenden Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln hat die Stadt Oldenburg eine Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Aufstallung von Geflügel im Stadtgebiet erlassen. Sie gilt ab Samstag, 14. November, und dient dazu, die Einschleppung der Geflügelpest über infizierte Wildvögel in hiesige Hausgeflügelbestände mit Freilandhaltung möglichst zu vermeiden. Gleichlautende Anordnungen werden auch in den Nachbarkommunen (Landkreise Oldenburg, Ammerland, Wesermarsch bzw. Zweckverband Jade-Weser) und in den Landkreisen mit intensiver Nutzgeflügelhaltung (Vechta, Cloppenburg) getroffen.

Die Entscheidung fiel aufgrund einer Risikobeurteilung des hiesigen Veterinäramtes zur Abschätzung der Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest über infizierte Wildvögel und/oder deren Kot. Da es sich in den vergangenen 14 Tagen deutlich abgezeichnet hat, dass sich das Geflügelpestgeschehen in der Wildvogelpopulation in Norddeutschland ausgeweitet hat, musste das Risiko einer Einschleppung in hiesige Hausgeflügelbestände als hoch eingestuft werden. Es besteht insbesondere in der Nähe von Wasservogel-Rast- und Sammelplätzen ein hohes Risiko des Eintrags einer H5N8-Infektion in Geflügelhaltungen, durch direkte oder indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel.

In der Stadt Oldenburg gibt es derzeit 350 gemeldete Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit circa 3.500 Stück Geflügel.

Es bestehen zurzeit keine Hinweise, dass der Subtyp H5N8 des Geflügelpest-Virus auf den Menschen übertragen wird.

Nähere Informationen dazu gibt es in der Allgemeinverfügung unter www.oldenburg.de/bekanntmachung.