Oldenburg. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung vom 24. November 2021 greift in der Stadtbibliothek Oldenburg die 2G-Regel. Für die Ausleihe von Medien und den Aufenthalt in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek sind Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren verpflichtet, ihren 2G-Nachweis – geimpft oder genesen – beim Betreten vorzuzeigen. Eine Ausnahme bildet die Rückgabe von Medien: In allen Einrichtungen besteht die Möglichkeit, Medien ohne 2G-Nachweis abgeben zu können. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist weiterhin verpflichtend. Alle Bibliotheken sind zu ihren gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.
Weitere Informationen sind tagesaktuell unter www.stadtbibliothek-oldenburg.de zu finden.