14. bis 16. Jahrhundert
Stadtgeschichte
Die gräfliche Residenz, 1345 bis 1667
Verleihung der Stadtrechte
Im Besitz des Oldenburger Stadtarchivs befindet sich ein eindrucksvolles Pergament. Es ist versehen mit den Siegeln des Grafen Konrad I. von Oldenburg, seiner Brüder, Söhne und Neffen. Für den Laien kaum zu entziffern verleiht die gräfliche Familie dort in eng beschriebenen Zeilen und in mittelniederdeutscher Sprache ihrem 1108 als „Aldenburg“ erstmals urkundlich erwähnten Herrschaftssitz Oldenburg die Stadtrechte nach dem Vorbild der benachbarten Hansestadt Bremen. So geschehen am 6. Januar 1345.
Die Stadtrechtsverleihung war keineswegs ein Zeichen gräflicher Milde und Freigiebigkeit. Verbriefte Stadtrechte sorgten für Rechtssicherheit des Marktstandortes und machten Oldenburg damit auch für auswärtige Kaufleute interessant. Von diesem Handel wollten der Graf und seine Angehörigen profitieren. Gleichwohl hatten sie kein Interesse an einer allzu weitreichenden Autonomie ihrer Residenzstadt. Die Oldenburger Stadtrechtsurkunde enthält deshalb mehr Aussagen darüber, was den Oldenburgern künftig versagt, als was ihnen erlaubt sein sollte. So blieben das Münzrecht, die Zollhoheit und die Rechtssprechung dem Grafen vorbehalten. Auch das Recht, sich mit auswärtigen Partnern zu verbunden, blieb der Bürgerschaft versagt.
Wirtschaftliche Blüte im 14. Jahrhundert
Die Verbriefung der Stadtrechte trug in wirtschaftlicher Hinsicht schnell zur positiven Entwicklung der Stadt bei. Die Bildung von Handwerkerzünften der Bäcker im Jahre 1362, der Schmiede im Jahre 1383, der Schneider und Schuhmacher im Jahre 1386 sowie zunehmende Handelsbeziehungen in zahlreiche Länder, all dies lässt eine bescheidene wirtschaftliche Blüte für das ausgehende Mittelalter und die frühe Neuzeit vermuten. Der 1383 erstmals erwähnte Flusshafen „Stau“ hatte hieran einen bedeutenden Anteil. Die besondere geographische Lage der Stadt Oldenburg an einer Furt über die Hunte, mithin die Verknüpfung von Wasser- und Landweg, die wohl schon die ersten Ansiedlungen im frühen Mittelalter, also weit vor der Stadtwerdung begünstigt hatte, wurde mit dem Hafen zu einem wichtigen Strukturmerkmal der Stadt mit einer konstanten Bedeutung bis zum heutigen Tag.
Auch wenn die benachbarte Hansestadt Bremen für den Fernhandel bestimmend blieb, entfaltete Oldenburg in dieser Zeit beachtliche Handelsbeziehungen in zahlreiche europäische Länder. Gehandelt wurde vorwiegend mit Getreide, mit Vieh, mit Fisch oder Bier.
Im Jahre 1448 wurde Graf Christian von Oldenburg dänischer König. Ein Ereignis, das zunächst nur eine unmittelbare Folge für Stadt und Grafschaft Oldenburg hatte: Christians streitlustige Brüder, Moritz und Gerd, übernahmen die Herrschaft in der Grafschaft und überzogen sie mit Krieg und Gewalt. Doch diese unruhige Zeit bescherte den Oldenburger Stadtvätern auch gewisse Freiheiten. Die Gerichtsbarkeit und andere Privilegien, in der Stadtrechtsurkunde den Bürgerinnen und Bürgern noch vorenthalten, gingen durch die häufige Abwesenheit des rauflustigen Grafen Gerd de facto an den Rat über. Doch schon Graf Johann V. machte den Oldenburgerinnen und Oldenburgern um 1500 wieder klar, dass die gräfliche Familie ihnen die Stadtrechte nicht zu ihrem Nutzen, sondern „ther herrschup thom besten“ verliehen hatte.
Reisende über das mittelalterliche Oldenburg…
Bei all dem ist zu bedenken, dass gewiss nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner Oldenburgs am Konflikt zwischen gräflicher Amtsbarkeit und bürgerlichem Freiheitsstreben teilhatten.
Vielmehr lässt sich schon seit dem Beginn des Mittelalters eine privilegierte Oberschicht nachweisen, deren Vertreter als „Consules“ im Rat der Stadt tätig waren und dort vor allem ihre wirtschaftlichen Interessen vertraten. Weit davon entfernt, ein mächtiges und einflussreiches Patriziat zu entwickeln, wie dies in den großen Hansestädten der Fall war, weist die Stadt doch schon merklich differenzierte Gesellschaftsstruktur auf.
Wieder mangelt es an Quellen, die fundierte Aussagen zur gesellschaftlichen Struktur im Mittelalter und der beginnenden frühen Neuzeit zuließen. Wie also der „kleine Oldenburger“ lebte, wie er seine Stadt wahrnahm, das bleibt weitgehend im Dunkeln. Das wenige, was schriftkundige Reisende über das Leben in der Stadt schreiben, ist nicht sonderlich schmeichelhaft:
Die um 1500 niedergeschriebenen Schimpftiraden eines Angustinermönches aus Osnabrück über seine Glaubensbrüder in Oldenburg, welche „Hornochsen seien, die kein Requiem singen können“, werfen ebenso wenig ein gutes Licht auf den kulturellen Standard Oldenburgs in jener Zeit, wie die Ausführungen des Gelehrten Justus Lipsius von 1586, der bei einem Zwangsaufenthalt in der Stadt wenig lobende Worte über „Kohl und Speck“, Gestank und die Derbheit der Menschen findet.
Man sollte die Messlatte für Oldenburg dennoch nicht zu hoch anlegen. Das kleine Residenzstädtchen an der Hunte wird sich nicht wesentlich von vergleichbaren anderen Städten unterschieden haben. Übrigens gab es auch andere Stimmen. Der oldenburgische Superintendent Hermann Hamelmann, der ebenfalls aus Osnabrück stammende Verfasser der ersten gedruckten Oldenburger Chronik, nahm seine neue Heimat 1591 in Schutz: „Oldenburg ein Nest, ein Städtchen? Es ist eine recht ordentliche Stadt in der sich wohlfeil und gut leben lässt.“
Zuletzt geändert am 19. November 2024