Marschweg und Hauptstraße

Verkehr weiterhin eingeschränkt

Die Einbahnstraßenregelung auf dem Marschweg auf einer Länge von circa 70 Metern bis zur Kreuzung Hauptstraße/Gartenstraße wird noch bis voraussichtlich Sonntag, 3. November 2024, verlängert. Grund der Sperrung ist das Verlegen von Wasserleitungen. Der Kraftfahrzeugverkehr kann zwar aus dem Marschweg in die Haupt- und Gartenstraße einbiegen, jedoch nicht in den Marschweg einfahren. Er wird über die Gartenstraße, den Schlosswall, den Damm, den Westfalendamm, den Niedersachsendamm und den Marschweg umgeleitet. Der Geh- und Radweg der gegenüberliegenden Straßenseite steht wiederum zur Verfügung. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist während der Arbeiten nicht möglich. Verkehrsteilnehmende, die die Straßenseite wechseln möchten, können dies an der Druckampel auf dem Marschweg in Höhe der Hausnummern 28 bis 32 sowie an der Kreuzung Hauptstraße/Gartenstraße.

Auch Hauptstraße von Arbeiten betroffen

Mit Fortschreiten der Arbeiten ist zusätzlich der Gehweg und ein Teil der Fahrbahn der Hauptstraße bis voraussichtlich Freitag, 8. November 2024, nur eingeschränkt nutzbar. Betroffen ist der Bereich zwischen der Vereinigungsstraße und der Kreuzung Hauptstraße/Gartenstraße. Für Radfahrende und zu Fuß Gehende ist eine Umleitung über die Vereinigungsstraße eingerichtet.

Zuletzt geändert am 28. Oktober 2024