Achterdiek: Beidseitiges Halteverbot eingerichtet

Schutz für unbefestigten Uferstreifen

Vermehrtes Wohnmobilaufkommen zwingt Stadt zum Handeln

Wer bei schönem Wetter bisher die Straße „Achterdiek“ aufgesucht hat, um sein Wohnmobil dort für einen längeren Aufenthalt zu parken oder sein Auto für einen Spaziergang abzustellen, muss sich eine neue Anlaufstelle suchen. Denn seit dem 19. August 2024 gilt auf dem Seitenstreifen des Achterdiek in dem schmalen Dammbereich zwischen Küstenkanal und Hunte beidseitig ein Halteverbot. Dieser Schritt ist notwendig geworden, um den unbefestigten Uferstreifen zu schützen und eine Zerstörung der Grasnarbe, insbesondere bei Regenwetter, zu verhindern. Der Bereich vor dem Ruderclub und beim Hafenhaus hingegen bleibt frei. Ergänzend sind Parkmöglichkeiten am Küstenkanal direkt hinter der Kanalbrücke Hundsmühler Straße sowie auf dem Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Westfalen-Damm vorhanden.

Wieso gilt dort nun plötzlich ein Halteverbot?

Der unbefestigte Grünstreifen, die Uferzone, wurden zunehmend als Park- und Stellplatz vorwiegend für Wohnmobile genutzt. In der Vergangenheit waren dies nur einzelne Fahrzeuge – inzwischen wird bei schönem Wetter nahezu der gesamte Bereich in Beschlag genommen. Dies führt zur Vergrämung der Tierarten und zu einem erhöhten Abfallaufkommen, aber eben auch zur Zerstörung der durchgehenden Grasnarbe als wichtige Uferbefestigung, so dass es in Folge zu Sedimentausspülungen kommen kann und die Stabilität der Dammanlage gefährdet ist. Und diese ist unter anderem für den Hochwasserschutz wichtig, wie das Weihnachtshochwasser 2023/2024 » eindrucksvoll gezeigt hat: Seinerzeit wurde der Bereich genutzt, um Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge einzurichten.

Zuletzt geändert am 23. Oktober 2024