Bornhorster Huntewiesen
Nicht betreten
Viele Oldenburgerinnen und Oldenburger nutzen das Gebiet der Bornhorster Huntewiesen für einen Spaziergang. Die Stadtverwaltung möchte hiermit aber alle Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den Bornhorster Huntewiesen um ein Naturschutzgebiet handelt, in dem viele seltene Vogelarten leben. Dieses Gebiet darf laut Verordnung vom 20. März 1991 nicht betreten oder befahren werden. Dieses Betretungsverbot gilt auch für die Eisflächen.
Gefährdete Vögel überwintern in den Bornhorster Huntewiesen
Das östlich von Klein Bornhorst und nördlich der Hunte gelegene Naturschutzgebiet Bornhorster Huntewiesen ist ein wertvoller Baustein des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000. Aufgrund seiner herausragenden Bedeutung als Lebensraum für viele Brut- und Rastvogelarten ist es wichtiger Bestandteil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Hunteniederung“. Hier überwintern viele Gänse und andere stark gefährdete Vogelarten.
Die großen Überschwemmungsflächen werden von den Vögeln als nächtliche Schlafplätze und als Ruheplätze benötigt und genutzt. Aufgrund ihrer großen Fluchtdistanzen und zur Wahrung ihrer Energiereserven ist es für die Vögel überlebenswichtig, dass sie an ihren Rast- und Schlafplätze nicht gestört werden, denn jegliches Auffliegen verbraucht die zum erfolgreichen Überwintern dringend benötigten Fettreserven.
Betretungsverbot beachten
Auch die östlich an die Bornhorster Huntewiesen angrenzenden Flächen des Moorhauser Polders sind Bestandteil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Hunteniederung“ und dürfen als wichtiger Brut-, Nahrungs- und Rastplatz vieler bedrohter und streng geschützter Vogelarten nicht betreten werden. Infolge der sich stetig verändernden Wasserstände und der zahlreich vorhanden tiefen Siele, Gräben und Stillgewässer besteht beim Betreten der Eisflächen in den Naturschutzgebieten Bornhorster Huntewiesen und Moorhauser Polder akute Lebensgefahr.
Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, die einzigartige Vogelwelt nur von den umgebenden Deichwegen zu betrachten.
Zuletzt geändert am 16. Oktober 2024