Maßnahmenpaket Gebäudebestand – dezentrale Maßnahmen
Das plant die Stadt hinsichtlich des Gebäudebestands
Jedes Maßnahmenpaket enthält unterschiedliche Klimaschutzmaßnahmen, für deren Umsetzung verschiedene Ämter/Bereiche der Stadt Oldenburg zuständig sind. Diese Zuständigkeit richtet sich nach der inhaltlichen Kompetenz. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen und ihr aktueller Umsetzungsstand im Bereich Gebäudebestand dargestellt.
Leuchtturmprojekt klimaneutrale Gebäude
Das Ziel des Projektes ist es, Musterlösungen von Gebäudearten mit Fokus auf weniger bekannter, erneuerbarer, dezentraler Wärmeversorgung zu schaffen. Grundlage dafür sollen zehn Gebäude mit möglichst vielfältiger Gebäudetypologie und vielfältigen Gebäudearten sein, die den größten Anteil der Gebäudetypen in Oldenburg widerspiegeln. Die notwendige Beratung (zum Beispiel nachhaltige Baustoffe, Umgestaltung in mehrere Wohneinheiten, Fördermittel) trägt die Stadt.
Progressivitätsanalyse Gebäudebestand
Eine Bestandsaufnahme von Wohngebäuden nach Art und Energieverbrauch soll durchgeführt werden. Dabei besteht das Ziel in der Ermittlung unter anderem von Gebäudeklassen und Energieverbräuchen zur Planung und Priorisierung von Sanierungsaktivitäten. Diese Bestandsaufnahme stellt eine Grundlage der Erstellung des Leuchtturmprojekts klimaneutrale Gebäude dar.
Ausbau Wärmepumpen-Contracting
Ein Angebot zum Wärmepumpen-Contracting mit gezielter Ansprache von Gebäuden oder Quartieren mit hohen Emissionen auf Grundlage der Progressivitätsanalyse soll erstellt werden. Eine Zusammenarbeit mit der EWE und anderen Unternehmen soll geprüft werden.
Energiesparprojekt „abgedreht“
Das Projekt „abgedreht?!“ » beinhaltet ein Prämiensystem für Oldenburger Schulen in Bezug auf die möglichst dauerhafte Senkung des Energie- und Wasserverbrauchs und nachhaltiges Verhalten. Seit 1997 beteiligen sich daran alljährlich über 30 Oldenburger Schulen.
Förderung Altbau
Das bereits bestehende Förderprogramm Klimaschutzmaßnahmen im Altbau » soll evaluiert werden. Dabei soll die Förderung vor allem für bedingt handlungsfähige Menschen (finanziell benachteiligt oder/und keinen Einfluss auf die Art der Heizung) ermöglicht werden.
Verbrennungsverbot im Gebäudebestand
Ein laufendes Monitoring der Entwicklungen in Bezug auf umgesetzte Best Practice Beispiele soll etabliert werden. Das Ziel der Maßnahme ist die Prüfung und Einführung eines Verbrennungsverbots im Bestand. Dies beinhaltet eine standardmäßige Festsetzung von Verbrennungsbeschränkungen in Bebauungsplänen für den Gebäudebestand beim Austausch des Heizkessels. Damit soll der Wechsel von Öl/Gas zu erneuerbaren Energien und strombasierten Lösungen unterstützt werden. Zunächst soll dafür geprüft werden, welche Gebiete sich für ein solches Verbot eignen, um darauf aufbauend ein Pilotprojekt zu entwickeln.
Klimagerechte Sanierung/Bau städtischer Gebäude
Möglichst alle Bestandsgebäude und Neubauten in städtischem Eigentum sind auf den Gebäudestandard zu entwickeln, der zum jeweiligen Zeitpunkt dem weitreichendsten Förderstandard der „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ („BEG EG 40-EE“) entspricht. Auf Grundlage von Pilotprojekten mit dem Gebäudestandard „BEG EG 40-EE“ soll ein Umsetzungsplan zur Zielerreichung der Klimaneutralität 2035 entwickelt werden. Dazu ist vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Stuttgart eine Studie zur klimagerechten Sanierung städtischer Gebäude » durchgeführt worden.
Klimaneutrale Verwaltung
Ein zielgruppenspezifisches Prämier-Projekt mit den Handlungsfeldern wie Gebäude, Mobilität und Beschaffung soll in Anlehnung an das „abgedreht?!“-Projekt entwickelt werden. Die (Evaluations-)Erkenntnisse und die Methodik des Projekts „abgedreht?!“ soll auf öffentliche Gebäude und Betriebe oder Beteiligungen ausgeweitet werden.
Zuletzt geändert am 3. Juli 2024