Stadion-Neubau: Im zweiten Anlauf über wichtige Hürde

Oberbürgermeister legt modifizierten Beschlussvorschlag zur rechtssicheren Finanzierung vor

Der Rat der Stadt Oldenburg unternimmt am Montag, 28. Oktober 2024, einen zweiten Anlauf, um eine rechtssichere Finanzierung des an der Maastrichter Straße geplanten Stadion-Neubaus auf den Weg zu bringen. In der vorangegangenen Sitzung am 30. September 2024 war ein Beschluss über das weitere Vorgehen auf Antrag der CDU vertagt worden. Nun legt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann dem Rat einen modifizierten Beschlussvorschlag vor. Kernpunkt des Beschlusses ist die Maßgabe, dass die Stadt einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro an die Stadion Oldenburg GmbH & Co. KG leistet. Neu aufgenommen wurde im Entscheidungsvorschlag, dass der – durch den Einsatz der städtischen Eigenkapitaleinlage voraussichtlich entstehende – jährliche Liquiditätsüberschuss der Stadiongesellschaft an den städtischen Haushalt zurückgeführt werden soll. 

Der Beschlussvorschlag für den Rat sieht außerdem vor, dass die Eigenkapitalstärkung in mehreren Tranchen gezahlt wird. Der Auszahlungszeitpunkt orientiert sich am Baufortschritt und am tatsächlichen Finanzbedarf.

Eigenkapitalzuschuss von bis zu 15 Millionen Euro

„Mit diesen Anpassungen erreichen wir zweierlei: Zum einen tragen wir den Hinweisen der Kommunalaufsicht Rechnung. Zum anderen berücksichtigen wir in der ergänzten Beschlussvorlage die Möglichkeit einer perspektivischen Rückzahlung der Kapitaleinlage“, erläutert Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Die Kommunalaufsicht hat uns in Abstimmungsgesprächen deutlich gemacht, dass wir durch einen maximal zulässigen Eigenkapitaleinsatz den Umfang der Bürgschaften zu minimieren haben. Die 15 Millionen Euro sollen in dem Beschluss als Höchstsumme festgelegt werden. Der Eigenmittel-Einsatz hat den Vorteil, dass die Zins- und Tilgungslast erheblich sinken wird.“  Krogmann geht davon aus, dass die Ratsmehrheit, die im April 2024 für den Stadionneubau gestimmt hat, mit diesen Ergänzungen bereit ist, die nächsten Schritte zur Umsetzung des Vorhabens zu beschreiten.

Im Einklang mit EU-Beihilferecht

Nach Prüfung der von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei kann der Stadion-Neubau im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht finanziert werden. Unter Anwendung der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ließe sich ein zeit- und kostenaufwändiges Notifizierungsverfahren bei der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Kommission vermeiden. Die EU-Beihilfegrenze für Investitionen in Sportinfrastrukturen liegt bei Anwendung der AGVO bei einer Höhe von bis zu 33 Millionen Euro. Dieser Schwellenwert kann beim Oldenburger Stadionprojekt eingehalten werden – als Investitionsbeihilfen gelten der Wert des an die Stadiongesellschaft zu übertragenden städtischen Grundstücks (nach vorläufiger Einschätzung sind dies bis zu 18 Millionen Euro) und der nun geplante Eigenkapitalzuschuss in Höhe von maximal 15 Millionen Euro.

Abstimmung mit Land und Bund

Um auf Nummer sicher zu gehen, soll das Prüfergebnis der Rechtsanwaltskanzlei mit den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene erörtert und gegebenenfalls über den Bund mit der EU-Kommission vorabgestimmt werden. Hält die EU-Kommission ein Notifizierungsverfahren wider Erwarten für erforderlich, ist dieses umgehend einzuleiten. Die Dauer eines solches Verfahrens liegt erfahrungsgemäß bei neun bis 15 Monaten.

Bürgschaft über Restsumme unbedenklich

Ursprünglich hatte die Stadt geplant, den mit rund 50 Millionen Euro kalkulierten Stadion-Neubau über die Stadiongesellschaft zu 100 Prozent durch Kredite finanzieren zu lassen. Eine Bürgschaft in dieser Höhe, die die Stadt für die Kreditaufnahme ihrer Tochtergesellschaft hätte voraussichtlich leisten müssen, stufte die Kommunalaufsicht jedoch als nicht vertretbar ein mit Blick auf die Gesamthöhe aller städtischen Bürgerschaften. Wenn die Stadt hingegen maximal 15 Millionen Euro aus eigenen liquiden Mitteln einbringt, hat die Kommunalaufsicht keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, dass die Stadt für die von der Stadiongesellschaft zu tätigenden Kreditaufnahmen über die restliche Summe bürgt.

Umsetzung verzögert sich

Schon jetzt hat sich die Umsetzung des Stadion-Projekts durch die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht verzögert. So kann der Auftrag für die technische Beratung zur Vorbereitung des Totalunternehmer-Verfahrens erst nach dem für den 28. Oktober angepeilten Ratsbeschluss ausgeschrieben werden kann. Mit einer möglichen Inbetriebnahme des Stadions in 2027 ist daher nicht mehr zu rechnen. Stand Oktober 2024 wird von einer Fertigstellung am Ende des zweiten Quartals 2028 ausgegangen.

Zuletzt geändert am 18. Oktober 2024