Aufgaben des Oberbürgermeisters

Das Aufgabenspektrum des Oberbürgermeisters

Der Oberbürgermeister ist der Leiter der Stadtverwaltung. Somit beaufsichtigt und verteilt er die Verwaltungsgeschäfte und organisiert den Aufbau der Verwaltung sowie die verwaltungsinternen Abläufe. Er kann sich jederzeit die Bearbeitung einzelner Aufgaben selbst vorbehalten. Insofern verantwortet er alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet.

Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters ist die Vorbereitung der Sitzungen und der Beschlüsse des Stadtrates und der Ratsausschüsse. Diese hat er in der Gesamtheit zu beraten. Damit der Oberbürgermeister seiner Verantwortung gegenüber dem Rat und den Bürgern gerecht werden kann, muss er das Handeln der Verwaltung maßgeblich gestalten. Er ist verantwortlich dafür, dass die Stadtverwaltung diese Beschlüsse und Entscheidungen ausführt.

Oberbürgermeister als drittes Organ der Stadt

Gleichzeitig ist der Oberbürgermeister neben dem Rat » und dem Verwaltungsausschuss » das dritte Organ der Stadt Oldenburg. Er ist offizieller Repräsentant der Stadt und wird dabei durch drei vom Rat gewählte und ehrenamtlich tätige Bürgermeisterinnen beziehungsweise Bürgermeister » vertreten. Darüber hinaus vertritt er die Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren nach außen.

Hier finden Sie eine Übersicht der ehemaligen Oberbürgermeister von Oldenburg »

 

Zuletzt geändert am 5. Februar 2024