Testkäufen in Oldenburg
Zoll unterstützt Polizei und Jugendamt bei Kontrollen in der Innenstadt – Gefahr nicht unterschätzen
Jugendschutzkontrolle: Vapes im Fokus
Wie ernst nimmt der Einzelhandel den Jugendschutz? Um diese Frage zu klären, hat die Stadt Oldenburg in Kooperation mit der Polizei und dem Zoll am Freitag, 20. Dezember 2024, erneut Kontrollen in Form von Testkäufen durchgeführt. Dieses Mal wurden insgesamt zehn Oldenburger Kioske aufgesucht. Ein ausgebildeter Jugendleiter im Alter von 15 Jahren versuchte dabei, unter Aufsicht der Behörden an Einweg-E-Zigaretten zu gelangen. Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes dürfen diese nicht an minderjährige Personen abgegeben werden – auch dann nicht, wenn sie kein Nikotin enthalten. Im besonderen Fokus standen diesmal so genannte „Tornado Vapes“ mit einer großen Füllmenge, deren Verkauf in Deutschland verboten ist.
Mario Mohrmann, der für Jugendschutzkontrollen zuständige Mitarbeiter im Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg, sagt dazu: „Diese besondere Form der Vapes haben eine Kapazität von bis zu 20 Milligramm/Milliliter. Erlaubt ist in Deutschland laut Tabakerzeugnisgesetz jedoch nur ein Volumen von höchstens 2 ml bei elektronischen Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen. Diese größere Menge an E-Liquid erhöht das Risiko einer Nikotinüberdosierung und anderer gesundheitlicher Gefahren, weshalb solche Geräte in Deutschland nicht zugelassen sind.“ Ein weiteres Problem sei, dass diese Großbehälter im Gegensatz zu den kleineren Vapes geöffnet werden und so gestreckt oder gepanscht werden können – „und man so nicht sicher sein kann, dass das drin ist, was draufsteht“, so Mohrmann.
Gemischtes Ergebnis mit Luft nach oben
Sechs der überprüften Geschäfte, also etwas mehr als die Hälfte, hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Das Verkaufspersonal schaute genau hin, und gab keine E-Zigaretten an die Minderjährigen ab – an vier Verkaufsstellen wurden die Vorschriften nicht beachtet. Für Mario Mohrmann ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend: „Es ist zwar erfreulich, dass sich ein Großteil der Geschäfte an die gesetzlichen Vorgaben – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen – gehalten hat. Aber eine Fehlerquote von fast 50 Prozent ist dennoch zu hoch.“
Die betroffenen Personen wurden eingehend belehrt, sich zukünftig an die Bestimmungen des Jugendschutzes zu halten. Dazu werden in allen Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die empfindliche Geldbußen zur Folge haben. Diese schwanken zwischen 500 Euro für Angestellte und 1.000 Euro für Inhaberinnen und Inhaber von Geschäften pro Vorfall.
E-Zigaretten weiterhin beliebt bei Jugendlichen
Das Ergebnis zeigt: Es gilt, weiter wachsam zu bleiben. Denn: „Unter Jugendlichen, aber auch schon unter Kindern, hält der Trend zum Konsum von E-Zigaretten weiter an“, so die Beobachtungen von Mohrmann. Gründe dafür seien unter anderem die vielfältigen, meist süßlichen Geschmacksvariationen, der erschwingliche Preis und nicht zuletzt die leichte Verfügbarkeit.
So genannte „Tornado Vapes“ wurden bei den Kontrollen nicht entdeckt. Allerdings wurden in zwei Kiosken unversteuerte Vapes vorgefunden – in einem Fall in größeren Mengen.
Weitere Kontrollen
„Testkäufe dieser Art sind das einzig wirksame Mittel, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Einzelhandel zielgerecht zu überprüfen. In Verbindung mit eindringlichen Informationsgesprächen werden diese Kontrollen angesichts des gemischten Ergebnisses auch zukünftig intensiv weitergeführt“, kündigt Mohrmann an.
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Der Kinder- und Jugendschutz steht immer an erster Stelle. Schließlich gilt es, die Jüngsten bei Problemen oder Fragen zu unterstützen. Auf den Seiten zum Kinder- und Jugendschutz » informiert die Stadt Oldenburg über Einrichtungen der Stadt Oldenburg, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Zuletzt geändert am 23. Dezember 2024