EU-Staatsangehörige und Familienangehörige
EU-Staatsangehörige und Familienangehörige
Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union benötigen Sie für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Für die ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes genießen Sie uneingeschränkte Freizügigkeit. Nach Ablauf der drei Monate sind Sie freizügigkeitsberechtigt, wenn Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder als selbständig Tätige oder Tätiger in Deutschland aufhalten.
Wenn Sie nicht in Deutschland erwerbstätig sind, dann genießen Sie Freizügigkeit, sofern Sie über ausreichende Existenzmittel verfügen. Das bedeutet, Sie müssen in der Lage sein Ihren Lebensunterhalt und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Sozialleistungen sicherzustellen.
Weiteres Vorgehen
Für den Aufenthalt benötigen Sie einen gültigen Pass oder Passersatz (zum Beispiel Personalausweis). Über das Bestehen der Freizügigkeit wird kein Dokument ausgestellt. Wenn Sie in die Stadt Oldenburg ziehen, melden Sie Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro an. Eine Vorsprache im Ausländerbüro ist nicht erforderlich. Für Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt beraten wir Sie natürlich trotzdem gerne. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.
Mitziehende Familienangehörige
Freizügigkeitsberechtigt sind auch Ihre mitziehenden Familienangehörigen (im Regelfall Ehegattin beziehungsweise Ehegatte, Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner und Kinder unter 21 Jahre). Auch wenn Ihre mitziehenden Familienangehörigen selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind Sie freizügigkeitsberechtigt. Allerdings benötigen sie als Nachweise ihres Freizügigkeitsrechts eine Aufenthaltskarte, die im Ausländerbüro beantragt werden muss.
Daueraufenthaltsrecht
Nach fünf Jahren ständigem und rechtmäßigen Aufenthalt besitzen Sie ein Daueraufenthaltsrecht. Über das Bestehen des Daueraufenthaltsrechts kann Ihnen auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt werden. Ihren Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, kann auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte erteilt werden.
Zuletzt geändert am 13. Juni 2023