Antwort Frage 6
Schon wieder richtig!
Diese Art von Häusern wurde besonders zwischen 1850 und 1880 gebaut. Seit 1984 stehen die Oldenburger Hundehütten unter Denkmalschutz. Das heißt, dass nicht einfach so etwas an ihnen verändert werden darf. Dafür braucht man eine Genehmigung.
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Zuletzt geändert am 14. März 2023