Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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An wen richtet sich das Angebot?

  • Unbegleitete minderjährige Geflüchtete – Jugendliche, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nach Deutschland einreisten
  • Unbegleitete minderjährige Geflüchtete, bei denen ein Hilfebedarf nach § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII festgestellt wurde

Angebote und Unterstützungsformen

Die Betreuung der Jugendlichen ist durch die Mitarbeitenden rund um die Uhr gesichert und orientiert sich an den Bedürfnissen und Bedarfen der Jugendlichen. Sie wird durch die Betreuerinnen und Betreuer medizinisch, psychosozial, schulisch, aber auch freizeitlich ausgestaltet. Nicht zuletzt unterstützen die Betreuerinnen und Betreuer die Jugendlichen auch dabei, sich sprachlich in ihrer neuen Umgebung zurechtzufinden. Die Betreuerinnen und Betreuer helfen schließlich bei der Strukturierung des Alltags, um die Jugendlichen perspektivisch in die Verselbstständigung zu begleiten. 

Es sind Aufenthaltsräume wie das Wohnzimmer oder das Spielzimmer vorhanden, die zum gemeinsamen Zeitverbringen und Kennenlernen einladen und die Möglichkeit schaffen, Bekanntschaften sowie Freundschaften zu schließen und sich sozial zu engagieren. Wochenends werden erste Schritte der verselbstständigten Versorgung unternommen, indem die Jugendlichen zum eigenständigen Kochen ermutigt und angeleitet werden. Die Jugendlichen, die hier wohnen, erleben das Zusammensein in einer geschwisterähnlichen Gemeinschaft. Sie können sich an den weiblichen und männlichen Betreuern orientieren und sich im Alltag ausprobieren.
Im Rahmen dessen bieten wir an:

  • jährliche Ferienfreizeiten
  • Sportangebote
  • Veranstaltungsbesuche oder Spieleabende 
  • Begleitung im Asylverfahren 
  • Unterstützung in schulischen Belangen 
     

Weitere Informationen und Kontakt

Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Milchstraße 6
26123 Oldenburg
Telefonnummer: 0441 99930977
Faxnummer: 0441 99930976
E-Mail: uma.wohngruppe[at]stadt-oldenburg.de

Die Feststellung des Hilfebedarfs und die Einleitung der jeweiligen Hilfeform erfolgt durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes. Hier erfahren Sie welche Sozialarbeiterin/welcher Sozialarbeiter dort für Sie zuständig ist »

Und hier können Sie herausfinden, welcher Bezirk im Amt für Teilhabe und Soziales für die Eingliederungshilfe für Sie zuständig ist »

Anfragen an die Bereichsleitung der stationären Hilfen:
Viviane Kunz 
Telefonnummer: 0441 235-4940
E-Mail: viviane.kunz[at]stadt-oldenburg.de

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Zuletzt geändert am 1. Juli 2024