Parkgebühren steigen
Berechnungsintervall verkürzt
Ratsmehrheit beschließt Erhöhung auch für die Folgejahre
Das Parken im öffentlichen Straßenraum in Oldenburg ist im Juni 2023 teurer geworden und auch in den darauffolgenden Jahren steigen die Gebühren. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Februar 2023 mehrheitlich mit den Stimmen von Grünen und SPD beschlossen. Einher geht die Änderung mit einer Verkürzung des Berechnungsintervalls: Die Parkgebühr wird für jede angefangene Viertelstunde fällig, bislang betrug das Zeitintervall eine halbe Stunde. Die Parkgebühren in Oldenburg waren lange Zeit stabil: In den vergangenen 30 Jahren sind sie nur ein einziges Mal erhöht worden – nämlich 2011 um 20 Cent je Stunde auf 1,20 Euro.
Lenkungswirkung und Beitrag zur Mobilitätswende
Dem Ratsbeschluss zufolge beträgt die Parkgebühr in der innenstadtnahen Parkzone I seit dem 1. Juni 2023 pro angefangener Viertelstunde 50 Cent (bisher: 60 Cent pro angefangene halbe Stunde). Mit dem Ratsvotum brachten Grüne und SPD für die Folgejahre außerdem stufenweise Erhöhungen um jeweils 20 Cent auf den Weg, die von 2024 bis 2027 jeweils am Jahresanfang in Kraft treten sollen.
So wird die Parkgebühr in Zone I pro angefangener Viertelstunde am 1. Januar 2024 auf 70 Cent, am 1. Januar 2025 auf 90 Cent, am 1. Januar 2026 auf 1,10 Euro und am 1. Januar 2027 auf 1,30 Euro angehoben. Dieser „Gebührenpfad“ schaffe Planbarkeit und Transparenz, heißt es im Antrag von SPD und Grünen. Die Erhöhung der Parkgebühren mit einer entsprechenden Lenkungswirkung sei ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der Mobilitätswende in Oldenburg.
Auswirkungen auf Innenstadt sollen fortlaufend evaluiert werden
Laut Ratsbeschluss sollen die Auswirkungen auf die Innenstadtentwicklung sowie auf das Mobilitätsverhalten und die Entwicklung der Verkehrsflüsse „fortlaufend evaluiert“ werden. Dazu soll ein kontinuierlicher Austausch mit Akteurinnen und Akteuren aus der Innenstadt sowie der Stadtverwaltung stattfinden. Sollte sich ein Nachsteuerungsbedarf ergeben, könne der Gebührenpfad angepasst werden, teilten SPD und Grüne mit. Ihren Vorstellungen zufolge sollen die Parkgebühren aber auch nach 2027 automatisiert angepasst werden. Die Verwaltung soll hierzu einen Verfahrensvorschlag erarbeiten und bis Ende 2023 im Verkehrsausschuss zur Diskussion stellen.
Parkzone I soll erweitert werden
Mit der Änderung der Gebührenordnung wird laut Ratsbeschluss auch die Parkzone I erweitert werden. Folgende Straßen sollen künftig zur Parkzone I gehören und sie umschließen: Peterstraße (einschließlich Parkplatz Katharinenstraße PFL), Herbartstraße bis Bismarckstraße, Bismarckstraße, Gartenstraße, Schloßwall, Elisabethstraße, Schleusenstraße, Kanalstraße, Staupromenade, Stau bis Bahnübergang, Alter Stadthafen, Bahnhofsvorplatz, Moslestraße, Bundesbahnweg, Donnerschweer Straße, Pferdemarkt einschließlich der Parkplätze (ausgenommen ist die Marktfläche).
Auch in den Zonen II und III wird es teurer
Neben der Zone I sollen auch die Tarife in den Zonen II (außerhalb des Innenstadtbereiches) und III (Parkplätze an der Messestraße bei den Weser-Ems-Hallen) angepasst werden. In den Zonen II und III ist die Gebühr von 30 Cent je angefangene halbe Stunde am 1. Juni 2023 auf 30 Cent pro angefangener Viertelstunde erhöht worden. Am 1. Januar 2024 steigt der Tarif für 15 Minuten auf 40 Cent, am 1. Januar 2025 auf 50 Cent, am 1. Januar 2026 auf 60 Cent und am 1. Januar 2027 auf 80 Cent.
Moderaterer Vorschlag
Das Parkraummanagement ist auch Gegenstand des Mobilitätsplans Oldenburg 2030. Im Rahmen des Teilprojekts „Ruhender Kfz-Verkehr“ hatte die Planungsgesellschaft „büro stadtVerkehr“ eine jährliche Steigerung der Parkgebühren nur für den Zeitraum der Jahre 2023 bis 2025 vorgeschlagen. Die Stadtverwaltung hatte sich den moderateren Empfehlungen des Planungsbüros angeschlossen, der Ratsbeschluss geht nun aber darüber hinaus.
Zuletzt geändert am 8. November 2023