Befragung zum Mietspiegel

1.500 Mietwohnungen per Zufallsstichprobe ausgewählt

Fortschreibung soll im Herbst 2025 in Kraft treten

Seit Ende Dezember 2024 erhalten Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter aus einer Zufallsstichprobe von circa 1.500 Mietwohnungen Post von der Stadt Oldenburg. Es wird zur Teilnahme an der Mietspiegelbefragung aufgerufen: Die Teilnahme an der Befragung ist nach Artikel 238 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtend. Für die Teilnahme ist bis zum 24. Januar 2025 Zeit.

Mietspiegel schafft Transparenz und Rechtssicherheit

Ein Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Mieten, die in der Stadt Oldenburg für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind.

In Oldenburg wurde erstmals 2023 ein qualifizierter Mietspiegel erstellt, der nun fortgeschrieben werden muss. Ausgangspunkt für die Mietspiegelerstellung war im Sommer 2022 das Mietspiegelreformgesetz (MsRG), nach dem Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet sind, einen Mietspiegel zu erstellen. Qualifizierte Mietspiegel werden nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und sind zwei Jahre nach der Erstellung fortzuschreiben.

Die Stadt Oldenburg hat für die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.

Was abgefragt wird

Abgefragt werden neben Angaben zur Miete beispielsweise auch die Wohnfläche oder Zimmeranzahl der Wohnung. Es ist einerseits möglich, mit Hilfe des individuellen Zugangsschlüssels auf der Seite vom ALP Institut » teilzunehmen. Alternativ können die Fragen auch auf Papierfragebögen beantwortet und mit dem kostenfreien Rückumschlag an das ALP Institut gesendet werden.

Die Befragungen dienen ausschließlich zur Fortschreibung des Mietspiegels. Die Angaben werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt und ausgewertet. Die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für Oldenburg tritt voraussichtlich im Herbst 2025 in Kraft.

Zuletzt geändert am 27. Dezember 2024