Oldenburg. In Oldenburg soll es ruhiger werden: Die Stadtverwaltung schlägt vor, auf viel befahrenen Abschnitten im Hauptverkehrsstraßennetz nachts Tempo 30 einzuführen. Mit dieser Maßnahme soll die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes geändert werden. Eine modifizierte Beschlussvorlage stellt die Verwaltung am Donnerstag, 12. September, im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima vor. Eine Hauptlärmquelle im Stadtgebiet ist der Verkehr. An vielen Hauptverkehrsstraßen werden Lärmimmissionen erreicht, die vor allem in den Nachtstunden für die betroffene Anwohnerschaft eine erhebliche Belastung darstellen.
Wo nachts Tempo 30 gelten soll
Vorgeschlagen wird, die Tempo-30-Regelung für den Nachtzeitraum zwischen 22 und 6 Uhr auf den nachfolgend aufgeführten Streckenabschnitten einzuführen:
• Nadorster Straße: zwischen Gertrudenfriedhof und Hochheider Weg
• Hauptstraße: zwischen Marktplatz Eversten und dem Übergang Edewechter Landstraße/Eichenstraße
• Hundsmühler Straße: zwischen Hauptstraße und Hausbäker Weg
• Cloppenburger Straße: zwischen der BAB-Anschlussstelle OL-Kreyenbrück und Bremer Straße
• Bremer Straße: gesamter Verlauf
• Ofener Straße: zwischen Zeughausstraße und dem Knotenpunkt Prinzessinweg
• Alexanderstraße: zwischen Gertrudenfriedhof und dem Knotenpunkt Melkbrink/Lambertistraße
• Donnerschweer Straße: zwischen der Einmündung Karlstraße und der Einmündung Ammergaustraße
• Damm: auf ganzer Länge (wenn nach der Fertigstellung der Cäcilienbrücke die ursprünglichen Verkehrsbeziehungen wiederhergestellt werden und die Brücke für alle Verkehrsteilnehmenden uneingeschränkt befahrbar ist)
Umsetzung zum VWG-Fahrplanwechsel 2025
Die Tempo-30-Regelung soll nach den Vorstellungen der Stadtverwaltung zum Fahrplanwechsel der VWG 2025 in Kraft gesetzt werden. Die Umsetzung auf den weiteren Abschnitten der genannten Straßen könnte in einer zweiten Stufe ab Ende 2027 erfolgen. Wenn sich die Regelungen auf den ersten Abschnitten bewährt haben und die Detailplanungen der Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs mit entsprechenden Zahlen vorliegen, könnte über die Ausdehnung der Tempo-30-Anordnungen auf die weiteren Streckenabschnitte oder andere Zeiten entschieden werden.
Nacht-Regelung reduziert Mehraufwand
In der vorherigen Fassung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes hatte die Stadtverwaltung eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Teilabschnitten bestimmter Hauptverkehrsstraßen ohne temporäre Begrenzung vorgeschlagen. Das war bei VWG, IHK und Teilen der Ratspolitik auf Kritik gestoßen. Dieser Kritik trägt die Verwaltung mit dem geänderten Beschlussvorschlag Rechnung. Die VWG hatte damit argumentiert, dass Fahrplananpassungen einen Mehraufwand von 250.000 bis 300.000 Euro pro Jahr und Linie verursachen würden. Bei ausreichender Vorlaufzeit zum Fahrplanwechsel 2025, entsprechender Detailprüfung und durch den modifizierten Vorschlag, die Geschwindigkeitsreduzierung nur in den Nachtstunden einzuführen, können die Auswirkungen auf den ÖPNV deutlich reduziert werden, so dass der Mehraufwand erheblich geringer ausfallen würde.
Zeit für Ratsbeschluss drängt
Eine Verabschiedung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist für die Ratssitzung am 30. September 2024 vorgesehen. Die ursprünglich für Juni dieses Jahres geplante Beschlussfassung war in den Ratsgremien vertagt worden. Nach den gesetzlichen Vorgaben hätte die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes bereits bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden müssen.