Stadt untersagt pro-palästinensische Kundgebung

17.11.2023

Stadt untersagt pro-palästinensische Kundgebung

Oldenburg. Die Stadt Oldenburg hat eine für diesen Samstag, 18. November, im Stadtgebiet geplante pro-palästinensische Kundgebung untersagt. Das hat Oberbürgermeister Jürgen Krogmann in Abstimmung mit Ordnungsdezernentin Dr. Julia Figura und der Polizei entschieden. Der Person, die die Versammlung für den kommenden Samstag angemeldet hat, wurde eine Verbotsverfügung zugestellt. Die Kundgebung hätte als eine sich fortbewegende Versammlung, ausgehend vom Bahnhofsvorplatz mit dem Ziel Schlossplatz, stattfinden sollen. Das jetzt ausgesprochene Verbot gilt auch für jede Ersatzversammlung bis einschließlich zum 25. November 2023.  

Die Entscheidung basiert auf den Erfahrungen der Versammlung vom 21. Oktober, als an selber Stelle strafbewehrte israelfeindliche Parolen von den Teilnehmenden skandiert wurden. Die Polizei hatte daraufhin noch am Veranstaltungstag Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung sowie wegen der Belohnung und Billigung von Straftaten eingeleitet.

Entscheidung unter Einbeziehung der Polizei
Die Stadt Oldenburg als Versammlungsbehörde beobachtet die Entwicklungen bei Versammlungslagen und hat bei der Aussprache eines Versammlungsverbots alle relevanten Umstände der Lage zu berücksichtigen. Bei dem Verbot der pro-palästinensische Demonstration am kommenden Samstag wurde die Entscheidung unter Einbeziehung der Polizei und deren Beurteilung der Sicherheitslage getroffen. Auch Polizeipräsident Johann Kühme unterstützt die Entscheidung, da von einer starken Wiederholungsgefahr, dass es erneut zu Straftaten kommt, auszugehen ist.

Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Weil der Versammlungsleiter vom 21. Oktober auch als Initiator der jetzigen Versammlung fungiert und mit einem nahezu identischen Kreis von Teilnehmenden zu rechnen wäre, ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass eine Durchführung der Versammlung den Schutz der öffentlichen Sicherheit beeinträchtigen würde. Daher hält die Stadt ein Verbot der für den 18. November angemeldeten pro-palästinensischen Versammlung für notwendig und angemessen.