Oldenburg. Oft sind es Kleinigkeiten, die die Zornesader eines Nachbarn schwellen lassen: über den Gartenzaun hängende Äste, zu hohe Hecken, laute Musik, Hundegebell oder Rauch vom Grill. Damit Streitigkeiten dieser Art nicht zwangsläufig vor Gericht landen, gibt es Schiedsleute. Rund 20 dieser ehrenamtlich tätigen Streitschlichter und Streitschlichterinnen waren jetzt beim Regionaltreffen der Bezirksvereinigung Oldenburg im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen zu Gast bei der Stadt Oldenburg. Die Bezirksvereinigung Oldenburg umfasst den Bereich des Landgerichts Oldenburg mit den Amtsgerichten in Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Nordenham, Oldenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen und Wilhelmshaven.
Entlastung für die Justiz
Stadtkämmerin Dr. Julia Figura begrüßte die Teilnehmenden und dankte ihnen für ihr Engagement. „Sie tragen dazu bei, den sozialen Frieden in der Stadt zu erhalten. Das Schiedsamt ist eine wichtige Instanz, um die Justiz zu entlasten und bei Konflikten eine unbürokratische Einigung zu erzielen, mit der beide Seiten leben können“, sagte die Dezernentin. Anschließend fand ein reger Austausch der Schiedsmänner und Schiedsfrauen über die alltäglichen Probleme und Streitfälle in den Schiedsämtern statt. „Die Fähigkeit, Streitgkeiten im Gespräch zu lösen, nimmt bei vielen Menschen leider ab. Der Ton ist rauer geworden“, fasst Christian Aster, Leiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung, die Eindrücke zusammen. Asters Fachdienst betreut die Schiedsleute in den beiden Oldenburger Bezirken. Umso erfreulicher sei die hohe Erfolgsquote von rund 60 Prozent bei Schlichtungen in Nachbarschaftskonflikten.
Schlichten statt richten
Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bestimmten zivilrechtlichen Streitfällen (zum Beispiel nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten) und Strafsachen (zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung) mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung zwischen den streitenden Parteien durch. Sie sind dabei zu Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet. Schiedsleute helfen, den Streit zu schlichten, sie werden aber nicht – wie ein Gericht – richten und ein Urteil sprechen. Der Vorteil eines Schiedsverfahrens liegt darin, dass es im Fall des Erfolges im Allgemeinen keine unterlegene Partei gibt, da beide Seiten von einer gütlichen Einigung profitieren und sich den oft kostenintensiven Gang zu Gericht ersparen.
Stadt sucht stellvertretende Schiedspersonen
Wer über eine gesunde Menschenkenntnis, eine gute Portion Lebenserfahrung sowie über Geduld und Zeit verfügt, der ist gerne dazu aufgerufen, sich als Schiedsperson zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Oldenburg sucht noch stellvertretende Schiedspersonen, da insbesondere für den Bezirk Oldenburg-Nord bislang leider keine stellvertretende Schiedsperson gefunden werden konnte. Darüber hinaus wird auch die Stellvertretung für den Bezirk Oldenburg-Süd im nächsten Jahr vakant. Eine Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson ist ein idealer Einstieg in die Thematik, um vielleicht einmal selbst Hauptansprechpartner zu werden.
Mindestalter 30 Jahre
Genauso wie die Hauptansprechperson muss auch eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter von der Persönlichkeit und den Fähigkeiten her für dieses Ehrenamt geeignet sein, das 30. Lebensjahr vollendet haben und zudem im Bezirk des Schiedsamtes wohnen. Der Rat der Stadt Oldenburg wählt auch die stellvertretende Schiedsperson auf fünf Jahre. Die stellvertretende Schiedsperson erhält eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 60 Euro.
Wer Interesse hat, dieses Amt zu übernehmen, wird gebeten, sich an das Bürger- und Ordnungsamt zu wenden und sich dort per E-Mail unter ordnung[at]stadt-oldenburg.de schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf zu bewerben.