Polizei

Für mehr Sicherheit rund um die Uhr

Welche Kernaufgaben erfüllt die Polizei?

Die Arbeit bei der Polizei Niedersachsen ist mehr als nur ein Beruf. Polizistinnen und Polizisten sorgen 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr für Sicherheit. Egal ob im Einsatz- und Streifendienst, im Ermittlungsdienst, in der Kriminaltechnik oder als Teil der Bereitschaftspolizei: Die Polizistinnen und Polizisten arbeiten, damit sich alle Menschen in Niedersachsen sicher fühlen können. So ist immer was los und jeder Tag sieht anders aus!

Wie ist die Polizei in Oldenburg vertreten?

In Oldenburg ist die Polizei vielfältig vertreten. Neben dem Einsatz- und Streifendienst und dem Kriminaldienst sind am Standort in Oldenburg unter anderem die Bereitschaftspolizei, die Hubschrauberstaffel und viele weitere Spezialeinheiten wie zum Beispiel das SEK vertreten. Zudem befindet sich in Oldenburg auch ein Standort der Polizeiakademie Niedersachsen, an welchem die Ausbildung zur Polizistin und zum Polizisten stattfindet. 

Welche besondere Ausstattung besitzt die Polizei in Oldenburg?

Die unterschiedlichen Polizeieinheiten haben die für ihre jeweilige Aufgabenerfüllung notwendigen Ausstattungsmittel zur Verfügung. Dies beinhaltet zum Beispiel Streifenwagen für den Streifendienst, Motorräder und Fahrräder für die Begleitung von Versammlungen oder Spezialfahrzeuge für die Autobahnpolizei bis hin zum Hubschrauber.

Wie kann man Teil des Teams werden?

Durch ein abgeschlossenes dreijähriges Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen kann man Teil des Teams werden. Dafür kann man sich auf den Karriereseiten der Polizei bewerben », wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestens Fachhochschulreife, also Abitur oder Erlangung der Fachhochschulreife durch den Besuch an der Fachoberschule
  • Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates, eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder einer gültigen Niederlassungserlaubnis
  • Sechs Jahre Englischunterricht oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level 1 (das entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1)
  • Gerichtlich nicht vorbestraft
  • Nicht älter als 31 Jahre am Tag der Einstellung (Ausnahmen sind aber möglich)
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bis mindestens einen Monat vor der Einstellung)
  • Schwimmabzeichen Bronze
  • Gesund und sportlich

Alle weiteren Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen können auf den Karriereseiten der Polizei » eingesehen und heruntergeladen werden.

Zuletzt geändert am 20. Juni 2024