Oldenburg. Nach negativen Erfahrungen bei Testkäufen im vergangenen Jahr hat die Stadt Oldenburg in Kooperation mit der Polizei – wie angekündigt – die Jugendschutzkontrollen im Stadtgebiet intensiviert. Dazu wurde im März 2023 in Oldenburger Einzelhandelsgeschäften die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes erneut in Form von Testkäufen überprüft. „Der Schwerpunkt lag dabei zum zweiten Mal auf dem Verkauf von E-Zigaretten, die an minderjährige Personen nicht abgegeben werden dürfen“, so Mario Mohrmann, der bei der Stadt Oldenburg für Jugendschutzkontrollen zuständig ist.
Verkaufspersonal missachtet gesetzliche Vorgaben
Aufgrund der unbefriedigenden Ergebnisse bei den im vergangenen Herbst vorgenommenen Kontrollen hatte Mohrmann seit Jahresbeginn verstärkt Geschäfte aufgesucht und auf die Vorgaben des Jugendschutzes hinsichtlich des Verkaufs von E-Zigaretten hingewiesen – doch scheinbar kam das nicht bei allen an. Denn das Resultat der beiden Testtage im März fiel ebenfalls ernüchternd aus: „In 13 von 22 überprüften Geschäften hielt sich das Verkaufspersonal leider nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Das ist eine niederschmetternde Quote, die zeigt, dass wir die Händlerinnen und Händler noch stärker dafür sensibilisieren müssen, sich an das Gesetz zu halten – zum Wohle der Kinder und Jugendlichen“, resümiert Mohrmann. Bei den Testkäufen zu E-Zigaretten im November 2022 hatte die Quote gar bei 100 Prozent gelegen, allerdings waren seinerzeit auch nur fünf Geschäfte kontrolliert worden.
E-Zigaretten beliebt bei Jugendlichen
Wieso der Schwerpunkt der Kontrollen nun auf E-Zigaretten liegt, erklärt Mohrmann so: „Wir beobachten den Trend, dass die Jugendlichen mittlerweile eher zu E-Zigaretten als zu Alkohol greifen.“ Diese seien erschwinglich und leicht zu bekommen – und nicht zuletzt aufgrund des Designs und süßlichen Geschmacks seit einiger Zeit ein Renner bei der jungen Generation. Auch bundesweit wird das Thema diskutiert: Erst kürzlich forderte der Bundesrat ein EU-weites Verbot von Einweg-E-Zigaretten – allerdings eher aus Umweltgründen. „Nichtsdestotrotz würde sich ein solches Verbot sicherlich positiv auf künftige Testkäufe auswirken“, meint Mohrmann. Bei den Kontrollen in der Zeit vor Corona mit dem Schwerpunkt auf den Alkoholverkauf an Kinder und Jugendliche sahen die Ergebnisse übrigens hingegen deutlich besser aus.
Empfindliche Geldbußen für Geschäfte
Welche Folgen haben die Ergebnisse der Testkäufe für die betroffenen Geschäfte? „Die Händlerinnen und Händler wurden eingehend belehrt, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzes zu halten. Dazu werden in allen Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die empfindliche Geldbußen zur Folge haben.“ Doch Mohrmann sieht den Ansatz eindeutig bei der Prävention. Um den Einzelhandel in Oldenburg weiterhin für das Thema Jugendschutz zu sensibilisieren, werden derartige Kontrollen in unregelmäßigen Abständen auch zukünftig verstärkt vorgenommen.