Oldenburg. Im Rahmen des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ können für die Umsetzung von Projekten in der Oldenburger Innenstadt insgesamt 10,5 Millionen Euro eingesetzt werden. Davon sind mittlerweile rund 1,12 Millionen Euro für insgesamt drei Vorhaben gebunden. Eines dieser Projekte ist die Zwischennutzung des ehemaligen Finanzamtsgeländes an der 91er-Straße. Damit stehen noch rund 9,37 Millionen Euro für weitere Projektideen zur Verfügung. Das Ziel: Oldenburgs Innenstadt zukunftssicher zu gestalten.
Um welche drei Projekte handelt es sich?
Auf dem ehemaligen Finanzamtsgeländes an der 91er-Straße soll eine Zwischennutzung erfolgen. Geplant ist ein öffentlicher Treffpunkt für Menschen aller Altersklassen, der sich durch Sport- und Spielmöglichkeiten und Stadtgrün auszeichnet. Das Konzept sieht beispielsweise Aufenthaltsflächen mit Sitzgelegenheiten, Sandspielbereich, Stadtstrand, Wildblumenwiese, Urban Gardening sowie fußläufige Wegeverbindungen und einen Holzsteg vor. Auch eine Wiese beziehungsweise Aktionsfläche sowie eine befestigte Fläche für Veranstaltungen oder zum Aufstellen kulinarischer Highlights wie Foodtrucks ist angedacht. Durch die Zwischennutzung soll die aktuelle Brache belebt und zu einem attraktiven Freiraum in der Innenstadt entwickelt werden.
Das Projekt ist zum Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ angemeldet und war zuvor von der Steuerungsgruppe als positiv bewertet worden. Die NBank hat das Projekt mittlerweile als grundsätzlich förderfähig eingestuft. Im nächsten Schritt muss nun die Steuerungsgruppe anhand eines Projektbewertungsbogens die Förderwürdigkeit prüfen.
Bei den beiden anderen Projekten handelt es sich um den „Klimaladen“, einer Beratungsstelle zu Klimafragen, und die Entwicklung eines Konzeptes zum „konfliktfreien Wohnen in der Oldenburger Innenstadt“.
Wie ist Oldenburg an das Geld gekommen?
Möglich ist dies, weil die Stadt Oldenburg sich 2022 erfolgreich um die Aufnahme in das Landesprogramm „Resiliente Innenstädte“ beworben hat. Darüber kann die Stadt Oldenburg bis 2027 beim Land Niedersachsen Fördermittel in Höhe von bis zu 4,2 Millionen Euro abrufen. Diese stehen zunächst als so genanntes „virtuelles Budget“ zu Verfügung.
Wie hoch ist die Förderquote?
Um die Fördergelder einsetzen zu können, müssen konkrete Projekte entwickelt werden, für die anschließend Mittel aus diesem virtuellen Budget beantragt werden können. Die Förderquote von geeigneten Projekten beträgt dabei 40 Prozent. Die übrigen 60 Prozent der gesamten Projektkosten müssen als Eigenanteil von den Projektträgern aufgebracht werden.
Wer entscheidet über die Fördermittelvergabe?
Die Entscheidung bis zur Fördermittelvergabe ist in Richtlinien geregelt, die ein mehrstufiges Verfahren vorsehen: Nach einer grundsätzlich positiven Bewertung durch eine Steuerungsgruppe, prüft die NBank zunächst die Förderfähigkeit der Projekte. Nach einem positiven Votum der NBank, stimmt anschließend die Steuerungsgruppe anhand vorher festgelegter Qualitätskriterien über die Förderwürdigkeit der Projekte ab.
Wo kann ich mehr erfahren?
Der Kreis der Antragssteller ist begrenzt. Unter anderem können sich gemeinnützige Vereine zu ihren Projektideen für die Innenstadt beraten lassen, ob eine Förderung möglich ist. Ansprechpartnerin bei der Wirtschaftsförderung ist Isabel Dettmers (Telefonnummer 0441 235-4971, E-Mail isabel.dettmers[at]stadt-oldenburg.de). Weitere Informationen zum Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ gibt es zudem auf der städtischen Website unter www.oldenburg.de/resiliente-innenstaedte ».