Einbahnstraßenregelung auf dem Marschweg

02.10.2024

Einbahnstraßenregelung auf dem Marschweg

Oldenburg. Bis voraussichtlich Dienstag, 31. Dezember 2024, werden im Geh- und Radweg zwischen dem Marschweg in Höhe der Hausnummer 32 und der Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 1 Wasserleitungen verlegt. Die Arbeiten sind inzwischen bis auf circa 70 Meter vor der Kreuzung Hauptstraße/Gartenstraße vorangeschritten. Von Montag, 7. Oktober, bis voraussichtlich Freitag, 25. Oktober, ordnet daher nun eine Einbahnstraßenregelung den Verkehr bis zur Kreuzung. Eine Ampelregelung kommt nicht infrage, da diese die Verkehrsdichte nicht abwickeln kann.

Der Kraftfahrzeugverkehr kann zwar aus dem Marschweg in die Haupt- und Gartenstraße einbiegen, jedoch nicht in den Marschweg einfahren. Er wird von der Kreuzung über die Gartenstraße, den Schlosswall, den Damm, den Westfalendamm, den Niedersachsendamm und den Marschweg umgeleitet. Der Geh- und Radweg der gegenüberliegenden Straßenseite steht wiederum zur Verfügung. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist während der Arbeiten nicht möglich. Verkehrsteilnehmende, die die Straßenseite wechseln möchten, können dies an der Druckampel auf dem Marschweg in Höhe der Hausnummern 28 bis 32 sowie an der Kreuzung Hauptstraße/Gartenstraße.